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Personalabbau, Interessenausgleich und Sozialplan

 

Grundsatz:

Neue Arbeitsmethoden, moderne Technologien, betriebliche Datenverarbeitung führen zur Effizienzsteigerung von Unternehmen (Ergebnis- und Gewinnmaximierung). Veränderungen an den Märkten, verstärkte Globalisierung und Konjunkturschwankungen sind meist Gründe für Unternehmen einzusparen/einsparen zu müssen. 

Für eine großen Teil von Beschäftigten führt es zum Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Betriebsräte haben umfassende Möglichkeiten im Falle von Personalabbau diesen für alle Beteiligten "sozial verträglich" zu gestalten.

Der Interessenausgleich, die Gestaltung von Sozialplänen, Förderungen von der Arbeitsagentur (Konjunktur- und Strukturarbeit), können Personalabbau vermindern in einigen Fällen auch völlig vermeiden.

Nur Betriebsräte die im Rahmen dieser Unternehmensentscheidungen (Personalabbau) kompetent und praxisnah geschult sind, werden die Rechte der Belegschaft angemessen vertreten können.  

Schulungsanspruch und Freistellung:
§ 37 Abs. 6 BetrVG

Das Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37/6 BetrVG (BAG-Beschluss vom 15.02.1995 Az. 7 AZR 670/ 94) in deren Betrieben/Unternehmen Personalabbau geplant oder denkbar ist.
(siehe auch Rechtsdatenbank auf unseren Internetseiten)

 

Besuchen Sie für weitere Informationen zum Schulungsanspruch und zur Freistellung auch unserer Internetseite.

Durch die wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen, werden mit Hilfe moderner Techniken Arbeit0-sabläufe computergesteuert vollzogen. Im Zeitalter es Internets und der "Global markets" müssen sich Unternehmen in Produktion und Dienstleistung am Weltmarkt orientieren.

Die Entwicklungen der letzten zwei Jahr-zehnte belegen, dass zur Herstellung jeglicher Güter immer weniger Personal benötigt wird, steigende Unternehmensgewinne auf der einen, sinkende Beschäftigtenzahlen auf der anderen Seite.

Betriebsräte werden immer häufiger mit Unternehmensfusionen, Ausgründungen (Outsourcing), Betriebsübergängen und Unternehmensumwandlungen konfrontiert.

 

Zielgruppe:

Betriebsratsvorsitzende (auch GBR und KBR) und Betriebsratsmitglieder die mit Personallabbau im Unternehmen konfrontiert werden oder bei denen Personalabbau droht.

Die Einschätzung des drohenden Personalabbaus unterliegt dabei nach § 37 BetrVG dem Betriebsrat (BAG-Rechtsprechung).

  

Zielsetzung:

Die Teilnehmer/innen sind nach Abschluss des Seminars in der Lage die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalabbau, Interessenausgleich und Sozialplan durchzusetzen, sie kennen die dazu notwendigen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen, die Rechtsprechung des LAG und des BAG als auch praktizierte Modelle der Sozialplangestaltung.

 

Arbeitsmethoden im Seminar:

Metaplan, Gruppenarbeit, Planspiel, Plenumsvortrag, Benutzung von visuellen Medien (zur Aufzeichnung und Wiedergabe im Seminar)

 

Referententeam:

erfahrene Referent/innen der betrieblichen Erwachsenenbildung,

Arbeitsrichter/innen,  Juristen,

Diplom- Betriebswirtschafter

Seminarinhalt

Personalabbau als sozialplanpflichtige Betriebsänderung
Der Begriff der Betriebsänderung
Betriebsübergang als Betriebsänderung/ Abspaltung (Rechtsprechung)
Das Übergangs- und Restmandat des Betriebsrates bei Betriebsänderung
Personalreduzierung als Betriebsänderung
Personalreduzierung/Rationalisierung
Verlagerung von Arbeiten an Fremdunternehmen/Outsourcing (§ 613 a BGB)
Betriebsstilllegung

Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates bei der Personalplanung
Die Mitwirkung des Betriebsrates bei Ein- und Umgruppierung

Die Versetzung und die Beteiligung des BR
Der betriebsverfassungsrechtliche Versetzungsbegriff
Die betriebsübergreifende Versetzung

Die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigung
Die außerordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung
Die personenbedingte Kündigung
Die verhaltensbedingte Kündigung
Dringende betriebliche Gründe für eine ordentliche Kündigung (Rechtsprechung des BAG)
Die Sozialauswahl
Die Änderungskündigung als Sonderform der Kündigung

Der Versuch eines Interessenausgleichs
Rechtliche und taktische Hinweise

Die Voraussetzungen für einen erzwingbaren Sozialplan nach dem BetrVG

Interessenausgleich und Sozialplanverhandlung
Das Einigungsstellenverfahren
Taktische Hinweise

 

Sozialplangestaltung

Praktizierte Modelle und Möglichkeiten

Termin

Ort 

Sem.-Nr.  

Gebühr

  Hotel-

kosten

Gesamt-

kosten

Anmelde-

schluss

 

08.10.-10.10.07 Stuttgart PI-ST-0797 590,- € 390,- € 990,- €

- - -

ausgebucht

19.11.-21.11.07 Köln PI-KN-19107 590,- € 390,- € 990,- €

- - -

ausgebucht

   
10.12.-12.12.07 Dresden PI-DN-09117 590,- € 390,- € 980,- € 09.11.07
 

Da wir das Seminar neu strukturiert haben und sich die Internetseite derzeit in der Aktualisierung befindet, bitten wir Sie weitere Termine aus unserem Seminarprogramm zu entnehmen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Hotline 03445/261073-0 zur Verfügung.

 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Hotelkosten beziehen sich auf die Inanspruchnahme von Übernachtung und Vollversorgung. Natürlich besteht auch die Möglichkeit nur Versorgung/Tagungspauschale ohne Übernachtung zu buchen.

 

Sie möchten das Seminar firmenintern durchführen?

 

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