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BR-Wahl 2010 - Das vereinfachte Wahlverfahren

in Kleinbetrieben bis 50 bzw. 100 Wahlberechtigten

Welches Wahlverfahren gilt?

In Betrieben mit bis zu 50 Wahlberechtigten gilt grundsätzlich das vereinfachte Wahlverfahren.

In Betrieben zwischen 51 und 100 Wahlberechtigten kann durch Vereinbarung zwischen dem Wahlvorstand und dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden.

Ohne eine solche Vereinbarung gilt in Betrieben ab 51 Wahlberechtigten grundsätzlich das normale Wahlverfahren.

Zielgruppe:

Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsratsmitglieder, die mit der Durchführung der Betriebsratswahl im Betrieb betraut sind.

 

Zielsetzung:

Sie sind in der Lage die BR-Wahl 2010 rechtssicher vorzubereiten und durchzuführen.

Sie sind sicher im Umgang mit der Vielzahl  der gesetzlichen Fristen und Formalien.

  

Referententeam:

Erfahrene Fachanwälte und Arbeitsrichter

Fachreferenten der betrieblichen Erwachsenenbildung

 

Fakten

Teilnehmerzahl: maximal 16 Personen

Seminarbeginn: Montag 11.00 Uhr

Seminarende:   Dienstag 16.30 Uhr

Seminardauer:   2 Tage

 

Arbeitsmethoden im Seminar:

Metaplan, Gruppenarbeit, Planspiel, Plenumsvortrag.

 

Schulungsanspruch:

§ 20 Abs. 3 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder und Wahlvorstände erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.

(siehe auch Rechtsdatenbank und Schulungsanspruch)

Seminarinhalt

Grundlagen zum vereinfachten Wahlverfahren

Anwendbarkeit des vereinfachten Wahlverfahrens

Die wichtigsten Unterschiede zum normalen Wahlverfahren

Zeitpunkt der Betriebsratswahl
- Die ordnungsgemäße Berechnung des Wahltermins
Ablauf der Betriebsratswahl
- Fristenberechnung
- Organisatorische Grundsätze

Kosten der Betriebsratswahl
-
Allgemeine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
- Welche Kosten muss der Arbeitgeber zahlen

Wahlanfechtung
-
Gründe und Fristen

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Der Wahlvorstand (WV)
Bestellung des Wahlvorstands
- Das einstufige vereinfachte Wahlverfahren

  (Beschluss des BR, GBR oder KBR)

- Das zweistufige vereinfachte Wahlverfahren

  (Bestellung im Rahmen einer Wahlversammlung)
Aufgaben und Haftung

Freistellungsanspruch von der Arbeit
Besonderer Kündigungsschutz

Einleitung der BR-Wahl - „Schritt für Schritt“
Erarbeitung des Zeitplans für die Betriebsratswahl
Aufstellung der Wählerliste
- Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf

  Unterstützung bei der Erstellung der Wählerliste
- Zuordnung von Betriebsteilen und deren Beschäftigten
- Wer ist eigentlich „leitender Angestellter“?
- Einspruchsfristen gegen die Wählerliste

Erstellung des Wahlausschreibens
Fristenberechnung für das Wahlausschreiben
- Einspruch gegen die Wählerliste
- Frist für die Einreichung von Vorschlagslisten
- Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen
- Tag der persönlichen Stimmabgabe
Größe des Betriebsrates
Das Minderheitengeschlecht und deren Mindestsitze
Information ausländischer Arbeitnehmer

Die Wahlvorschläge
Personen- oder Listenwahl?
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
Prüfung von eingereichten Vorschlagslisten
-
Stützunterschriften
- Zustimmungserklärung

Mängel in den Vorschlagslisten
-
Doppelte Stützunterschrift
- Doppelte Bewerbung

- Zu wenig Stützunterschriften
Ausbleiben gültiger Vorschläge - Was nun?

Der Wahlgang und Stimmauszählung
Vorbereitung und Durchführung des Wahltages
-
Erstellen der Stimmzettel
- Erstellen und Versenden der Briefwahlunterlagen
- Wahllokal und Wahlurne organisieren
- Wahlhelfer bestellen
- Ständige Überwachung der Wahlgangs durch den WV

Öffentliche Stimmauszählung
-
Feststellung des Wahlergebnisses (Sitzverteilung)
Wahlniederschrift

Konstituierende BR-Sitzung
Einberufung der ersten Betriebsratssitzung

Termin

Ort 

Sem.-Nr.  

Gebühr

 Hotel-

kosten

Gesamt-

kosten

Anmelde-

schluss

 

Termine 2010
 
22.02.-23.02.10

München

WV-MN-220110

- - - - - - - - - bereits ausgebucht keine Plätze mehr verfügbar
 
08.03.-09.03.10

Magdeburg

WV-MD-080210

- - - - - - - - - bereits ausgebucht keine Plätze mehr verfügbar
 
15.03.-16.03.10 Hamburg WV-HH-150210 490,- € 260,- € 750,- € 11.03.10

 
Seminarspecial März 2010  
22.03.-23.03.10

Frankfurt

WV-FF-220210

Seminargebühr pro Person:

ab 3 Teilnehmer 390,- €

ab 2 Teilnehmer 450,- €

ab 1 Teilnehmer 490,- €

16.03.10

 
29.03.-30.03.10 Nürnberg WV-NG-290210 490,- € 260,- € 750,- € 08.03.10

 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Hotelkosten beziehen sich auf die Inanspruchnahme von Übernachtung und Vollversorgung. Natürlich besteht auch die Möglichkeit nur Versorgung/Tagungspauschale ohne Übernachtung zu buchen.

   

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Grundlagenseminare für Betriebsräte

Betriebsverfassung Stufe 1

Intensivseminar für jedes BR-Mitglied erforderlich

Betriebsverfassung Stufe 2

Intensivseminar für jedes BR-Mitglied erforderlich

Betriebsverfassung Stufe 3

Intensivseminar für jedes BR-Mitglied erforderlich

Betriebsverfassung kompakt I

Kompaktseminar für jedes BR-Mitglied

als Alternativseminar zu BR Stufe 1

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als Alternativseminar zu BR Stufe 2

 

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