|
Was
ist Coaching?
Betriebsräte benötigen oftmals neutrale, aber engagierte Gesprächspartner.
Die eigene Situation, die eigenen Konzepte und Gedanken auf
Verständlichkeit, Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit zusammen
mit einem unabhängigen Partner "abzuklopfen", dies ist
kein Ausdruck von Entscheidungsschwäche, sondern von selbstbewußter
Sorgfalt.
Professionelle
Hilfe durch unabhängige Berater als Hilfe zur Entscheidungsfindung
und zur Erreichung der gestellten Ziele.
In der "freien Wirtschaft" ist Coaching (freie
Übersetzung Beratung) eine anerkannte Möglichkeit zum Abbau von
Problemfeldern und Konfliktbereichen im Betrieb. Sie dient modernen
Unternehmen zur Entscheidungsfindung durch erfahrene externe
Berater - auch für immer mehr Betriebsräte ist es eine
erfolgreiche Form der innerbetrieblichen Gestaltung.
Coaching für
den Betriebsrat - Warum?
Durch die zunehmende Leistungsdichte in Unternehmen die wachsenden
Anforderungen an den einzelnen Mitarbeiter und die weitgehende
Differenzierung von Wissen und Aufgaben, sind die Aufgaben eines
Betriebsrates in dem vergangenen Jahrzehnt umfangreicher und
schwieriger geworden.
Prozess-
und projektorientiertes Arbeiten wird nicht nur von Arbeitnehmern
verlangt sondern ist in Betriebsräten mittlerweile Normalität,
dies führt zu "gleitender Projektierung", allzu oft
stellt man als Betriebsrat im Prozess der Bearbeitung eines
Problems fest, dass die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
nicht oder nur Teilweise beachtet wurden - hier hilft Coaching frühzeitig solche Problemfelder zu erkennen und diese soweit
möglich bereits in der Phase der Planung zu berücksichtigen und
zwischen den Beteiligten zu kommunizieren.
Coaching
des gesamten Betriebsrates oder einzelner Mitglieder?
Coaching
richtet sich grundsätzlich an den Betriebsrat als Gremium. Die
Entscheidung wer aus dem Betriebsrat die Unterstützung eines
externen Beraters benötigt hängt von der Problemlage und der
betrieblichen Struktur ab. So ist es möglich eine Coachingmaßnahme für den/die Betriebsratsvorsitzende/n, das
freigestellte Betriebsratsmitglied, den/die Vorsitzende/n eines
Ausschusses o.ä. andere Einzelpersonen mit bestimmten Funktionen
im Betriebsrat durchzuführen.
Gruppen-
Coaching für den gesamten Betriebrat, einen kompletten Ausschuss,
eine Arbeitsgruppe oder ähnliche Personengruppen die im Auftrag
des Betriebsrates handeln, werden von uns in betrieblichen
Umgestaltungsprozessen durch erfahrene Coaches begleitet.
Wesentliche Aufgaben des Coaches liegen hier bei der Herstellung
der Handlungsfähigkeit des Gruppe, dabei spielt die Lösung von
Konflikten und die Herausstellung der gemeinsamen Zielsetzung sowie
die Teamfähigkeit eine wesentliche Rolle für den späteren Erfolg
bei Verhandlungen mit der Unternehmensleitung zur Durchsetzung der
Rechte der Belegschaft.
Was bringt Coaching
Ihrem Betriebsrat?
-
Hilfestellung beim Entwurf von Konzepten und Strategien,
-
schnelle, effiziente und zielbezogene Entscheidungsfindung,
-
Planung und Auswertung von betrieblichen Maßnahmen,
-
Mithilfe bei Konzepten für Organisationsveränderungen,
-
Abstimmung über Verhandlungstaktiken,
-
Unterstützung bei Zielformulierung,
-
Reflexion und Auswertung von Verhaltensweisen im Betrieb,
-
Rollendefinition in neuen Funktionen,
-
Akzeptanzerhöhung des Betriebsrates bei Belegschaft und
Arbeitgeber,
-
Abbau von Konfliktpotential im Betriebsrat etc. pp..
Welche
Themenstellungen werden während des Coachings bearbeitet?
• Stärkung der sozialen Kompetenz der Gruppe oder der
Einzelperson,
• Konfliktbewältigung im Betriebsalltag,
• Erleichterung von prozess- und projektbezogener
Entscheidungen durch Lösungsmuster,
• Methodisches Vorgehen bei der Lösung von Konflikten,
• Strategische Planung von Prozessen und deren Umsetzung,
• Erweiterung der Führungskompetenz,
• Gesprächs- und Verhandlungsführung im Rahmen von
Projekten.
Wer beantragt
Coaching und wie sieht Coaching in der Praxis aus?
Der Betriebsrat beantragt Coaching, unabhängig davon ob es sich um
ein Einzelperson oder gruppenorientierte Maßnahme handelt. Der
Betriebsrat nimmt uns Kontakt auf und erklärt uns das Problem, wir
erarbeiten einen individuellen Beratungsplan und ermitteln
gemeinsam mit Ihnen den Beratungsbedarf. Das Angebot wird dem
Betriebsrat von uns zugeschickt und in der nächsten
Betriebsratssitzung mehrheitlich beschlossen. Danach wird die
Unternehmensleitung über den Beschluss informiert und übernimmt
die Kosten des Coachings. (Rechtsgrundlage sind die §§ 37/6 und
80/3 i.V.m. § 40 BetrVG).
Je
nachdem ob es sich um eine Einzelperson- Coaching oder ein
gruppenorientiertes Coaching handelt, wird die Maßnahme im Rahmen
von einer oder mehrerer Sitzungen durchgeführt, hierbei zeigen die
Erfahrungen, das jede Einzelsitzung eine Dauer von 2-4 Stunden
nicht überschreiten soll.
Eine Coachingmaßnahme erstreckt sich im Regelfall über mehrere
Sitzungen, Sie ist prozessbegleitend angelegt.
Was kostet Coaching?
Der Preis ist von der Dauer der Maßnahme, also vom Problem als
solches abhängig. Da Coaching eine individualisierte personen- und
prozessorientierte Beratungsleistung ist, sind nur schwer Kosten
allgemein zu benennen. In der Regel beträgt der Tagessatz (effekktiv
6,5 Beratungsstunden) für Coaching nicht mehr als 1.750,-€. In diesem Preis ist die umfassende Vor- und
Nachbereitung beinhaltet. Für
Rückfragen benutzen Sie unser Online-Formular.
Natürlich stehen wir Ihnen gern auch telefonisch unter
(03445) 261073-0 zur
Verfügung.
|