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Coaching

Individuelle Beratung von Betriebsräten

 

Was ist Coaching?
Betriebsräte benötigen oftmals neutrale, aber engagierte Gesprächspartner. Die eigene Situation, die eigenen Konzepte und Gedanken auf Verständlichkeit, Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit zusammen mit einem unabhängigen Partner "abzuklopfen", dies ist kein Ausdruck von Entscheidungsschwäche, sondern von selbstbewußter Sorgfalt. 

Professionelle Hilfe durch unabhängige Berater als Hilfe zur Entscheidungsfindung und zur Erreichung der gestellten Ziele.


In der "freien Wirtschaft" ist Coaching (freie Übersetzung Beratung) eine anerkannte Möglichkeit zum Abbau von Problemfeldern und Konfliktbereichen im Betrieb. Sie dient modernen Unternehmen zur Entscheidungsfindung durch erfahrene externe Berater - auch für immer mehr Betriebsräte ist es eine erfolgreiche Form der innerbetrieblichen Gestaltung. 

Coaching für den Betriebsrat - Warum?
Durch die zunehmende Leistungsdichte in Unternehmen die wachsenden Anforderungen an den einzelnen Mitarbeiter und die weitgehende Differenzierung von Wissen und Aufgaben, sind die Aufgaben eines Betriebsrates in dem vergangenen Jahrzehnt umfangreicher und schwieriger geworden.

Prozess- und projektorientiertes Arbeiten wird nicht nur von Arbeitnehmern verlangt sondern ist in Betriebsräten mittlerweile Normalität, dies führt zu "gleitender Projektierung", allzu oft stellt man als Betriebsrat im Prozess der Bearbeitung eines Problems fest, dass die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nicht oder nur Teilweise beachtet wurden - hier hilft Coaching frühzeitig solche Problemfelder zu erkennen und diese soweit möglich bereits in der Phase der Planung zu berücksichtigen und zwischen den Beteiligten zu kommunizieren. 

 

Coaching des gesamten Betriebsrates oder einzelner Mitglieder?

Coaching richtet sich grundsätzlich an den Betriebsrat als Gremium. Die Entscheidung wer aus dem Betriebsrat die Unterstützung eines externen Beraters benötigt hängt von der Problemlage und der betrieblichen Struktur ab. So ist es möglich eine Coachingmaßnahme für den/die Betriebsratsvorsitzende/n, das freigestellte Betriebsratsmitglied, den/die Vorsitzende/n eines Ausschusses o.ä. andere Einzelpersonen mit bestimmten Funktionen im Betriebsrat durchzuführen.

 

Gruppen- Coaching für den gesamten Betriebrat, einen kompletten Ausschuss, eine Arbeitsgruppe oder ähnliche Personengruppen die im Auftrag des Betriebsrates handeln, werden von uns in betrieblichen Umgestaltungsprozessen durch erfahrene Coaches begleitet. Wesentliche Aufgaben des Coaches liegen hier bei der Herstellung der Handlungsfähigkeit des Gruppe, dabei spielt die Lösung von Konflikten und die Herausstellung der gemeinsamen Zielsetzung sowie die Teamfähigkeit eine wesentliche Rolle für den späteren Erfolg bei Verhandlungen mit der Unternehmensleitung zur Durchsetzung der Rechte der Belegschaft. 

Was bringt Coaching Ihrem  Betriebsrat?

- Hilfestellung beim Entwurf von Konzepten und Strategien,

- schnelle, effiziente und zielbezogene Entscheidungsfindung,

- Planung und Auswertung von betrieblichen Maßnahmen,

- Mithilfe bei Konzepten für Organisationsveränderungen,

- Abstimmung über Verhandlungstaktiken,

- Unterstützung bei Zielformulierung,

- Reflexion und Auswertung von Verhaltensweisen im Betrieb,

- Rollendefinition in neuen Funktionen,

- Akzeptanzerhöhung des Betriebsrates bei Belegschaft und Arbeitgeber,

- Abbau von Konfliktpotential im Betriebsrat  etc. pp..

 

Welche Themenstellungen werden während des Coachings bearbeitet?

•  Stärkung der sozialen Kompetenz der Gruppe oder der Einzelperson,
•  Konfliktbewältigung im Betriebsalltag,

•  Erleichterung von prozess- und projektbezogener Entscheidungen durch Lösungsmuster,

•  Methodisches Vorgehen bei der Lösung von Konflikten,

•  Strategische Planung von Prozessen und deren Umsetzung,

•  Erweiterung der Führungskompetenz, 

•  Gesprächs- und Verhandlungsführung im Rahmen von Projekten.

 
Wer beantragt Coaching und wie sieht Coaching in der Praxis aus?
Der Betriebsrat beantragt Coaching, unabhängig davon ob es sich um ein Einzelperson oder gruppenorientierte Maßnahme handelt. Der Betriebsrat nimmt uns Kontakt auf und erklärt uns das Problem, wir erarbeiten einen individuellen Beratungsplan und ermitteln gemeinsam mit Ihnen den Beratungsbedarf. Das Angebot wird dem Betriebsrat von uns zugeschickt und in der nächsten Betriebsratssitzung mehrheitlich beschlossen. Danach wird die Unternehmensleitung über den Beschluss informiert und übernimmt die Kosten des Coachings. (Rechtsgrundlage sind die §§ 37/6 und 80/3 i.V.m. § 40 BetrVG).

 

Je nachdem ob es sich um eine Einzelperson- Coaching oder ein gruppenorientiertes Coaching handelt, wird die Maßnahme im Rahmen von einer oder mehrerer Sitzungen durchgeführt, hierbei zeigen die Erfahrungen, das jede Einzelsitzung eine Dauer von 2-4 Stunden nicht überschreiten soll.

Eine Coachingmaßnahme erstreckt sich im Regelfall über mehrere Sitzungen, Sie ist prozessbegleitend angelegt. 

Was kostet Coaching?
Der Preis ist von der Dauer der Maßnahme, also vom Problem als solches abhängig. Da Coaching eine individualisierte personen- und prozessorientierte Beratungsleistung ist, sind nur schwer Kosten allgemein zu benennen. In der Regel beträgt der Tagessatz (effekktiv 6,5 Beratungsstunden) für Coaching nicht mehr als 1.750,-€. In diesem Preis ist die umfassende Vor- und Nachbereitung beinhaltet. Für Rückfragen benutzen Sie unser Online-Formular. Natürlich stehen wir Ihnen gern auch telefonisch unter (03445) 261073-0 zur Verfügung.

 

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