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B E T R I E B R A T I N F O R M
Ausgabe 05/2006 - das Newsletter des ibbs für
angemeldete Betriebsratsmitglieder
Auflage: 11.601
Abonnenten
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Newsletter an angemeldete Abonnenten
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Seminar- Special für Betriebsräte – Jetzt
kostengünstig zur Schulung
Für neue Betriebsräte
Für wieder gewählte Betriebsräte
Für Betriebsräte in Besonderen Problemlagen
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Aktuelle Gerichtsentscheidungen – Schwerpunkt
Betriebsrat
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Neu im Betriebsrat- Was nun?!
Unsere Serviceseite für die praktische BR-Arbeit
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Arbeitszeitmodelle – Für Betriebsratspraktiker
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Betriebsräte im Netz – Netzwerke für Betriebsräte
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BRinteraktiv – Unser moderierter Betriebsratschat im
Mai 2006
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Vorgemerkt – Was erwartet Sie in der nächsten
Ausgabe
Betriebsvereinbarungen überprüfen |
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1. Seminar- Special für Betriebsräte –
Jetzt zur Schulung
Sonderpreise nur für Newsletter-Mitglieder
(bei Anmeldung angeben) . |
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Seminar- Special für neue
Betriebsräte |
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mehr Informationen erhalten Sie
hier
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Seminar
für neue Betriebsräte*
(1
Tages- Seminar) |
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Termin
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Ort
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Gebühr
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Hotel-kosten1*
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Hotel-kosten2*
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Anmelde-schluss
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Freie Plätze
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12.06.2006 |
Frankfurt |
99,- €
statt
290,- € |
keine |
50,- € |
31.05.2006 |
6 |
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Betriebsverfassung
kompakt 1*
(3-
Tages- Seminar) |
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Termin
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Ort
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Gebühr
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Hotel-kosten1*
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Hotel-kosten2*
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Anmelde-schluss
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Freie Plätze
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12.06.-14.06.06 |
Köln |
390,- €
statt
470,- € |
390,- € |
150,- € |
31.05.2006 |
4 |
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03.07.-05.07.06 |
Nürnberg |
470,- € |
390,- € |
150,- € |
02.06.2006 |
7 |
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*Für mehr Informationen klicken
Sie bitte auf den Termin. |
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Seminar- Special für
wieder gewählte
Betriebsräte |
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Arbeitsrecht
I
(5
Tages-Seminar) |
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Termin
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Ort
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Gebühr
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Hotel-kosten1*
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Hotel-kosten2*
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Anmelde-schluss
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Freie Plätze
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10.07.-14.07.06 |
München |
690,- €
statt
790,- € |
650,- € |
250,- € |
10.06.2006 |
6 |
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Arbeitsrecht
II
(5-
Tages-Seminar) |
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Termin
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Ort
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Gebühr
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Hotel-kosten1*
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Hotel-kosten2*
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Anmelde-schluss
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Freie Plätze
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18.09.-22.09.06 |
Hamburg |
790,- €
statt
890,- € |
650,- € |
250,- € |
18.08.2006 |
8 |
*Für mehr Informationen
klicken Sie bitte auf
den Termin. |
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Seminar- Special für
Betriebsräte in bes.
Problemlagen |
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*Für mehr Informationen klicken
Sie bitte auf den Termin. |
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2. Aktuelle Urteile zum BetrVG
Schwerpunkt Wahlen |
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Die
Urteile |
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Geheime Wahl des
BR-Vorsitzenden?
Entgegen anderen
Vorschriften des BetrVG
(vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3, §
28 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs.
2 Satz 1 BetrVG) enthält §
26 BetrVG für die Wahl
des/der
Betriebsratsvorsitzenden
keine Vorschrift über eine
geheime Wahl. Dem
Betriebsrat als Gremium ist
daher die weitere
Ausgestaltung des Wahlmodus
überlassen.
Über das Verfahren der Wahl
des Betriebsratsvorsitzenden
und seines Stellvertreters
entscheidet der Betriebsrat
mit einfacher Mehrheit. Eine
geheime Wahl des/der
Vorsitzenden erfolgt nur
aufgrund eines
Mehrheitsbeschlusses.
ArbG Bielefeld, Beschluss
vom 12. August 1998 - 3 BV
23/98 (rechtskräftig)
AiB Telegramm 1998, 68; AuA
1998, 424
(ebenso FKHE, BetrVG, 19.
Aufl., § 26 Rn. 8; a.A.
DKK-Blanke/Wedde, BetrVG, 6.
Aufl., § 26 Rn. 7) |
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Beschlussfassung des
Betriebsrats
Der Mangel einer fehlenden
Tagesordnung für eine
Betriebsratssitzung kann
durch Beschluss der
Betriebsratsmitglieder
geheilt werden. Dies ist
aber nur möglich, sofern der
Betriebsrat vollständig
versammelt ist und kein
Betriebsratsmitglied der
Beschlussfassung
widerspricht.
Betriebsratsbeschlüsse
können nicht im
Umlaufverfahren gefasst
werden.
Die Wirksamkeit eines
Betriebsratsbeschlusses
setzt voraus, dass er in
einer Sitzungsniederschrift
enthalten ist, die zumindest
den Wortlaut des Beschlusses
und die Stimmenmehrheit mit
der er gefasst wurde
enthält.
Beschlüsse, die in einer
Niederschrift stehen, die
auf Anweisung des
Betriebsratsvorsitzenden
nachträglich in einem
Anwaltsbüro gefertigt und
anschließend von den
Betriebsratsmitgliedern
unterschrieben wurden, die
an der Sitzung nicht
teilgenommen haben, sind
unwirksam. Mit einer solchen
Niederschrift wird über die
Zahl der
Betriebsratsmitglieder
getäuscht, die an der
Betriebsratssitzung
teilgenommen haben. Auch
wird die Stimmenmehrheit,
mit der die Beschlüsse
gefasst sein sollen,
unzutreffend dargestellt.
LAG Köln, Beschluss vom 25.
November 1998 - 2 TaBV 38/98
AiB Telegramm 4/99, 19
vgl. hierzu
Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke/Klebe,
BetrVG, Basiskommentar, 8.
Auflage, § 33 Rn. 1
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Ab- und Rückmeldepflichten
von Betriebsräten
Ein Betriebsratsmitglied,
das zur Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem BetrVG
seinen Arbeitsplatz
verlässt, hat sich aufgrund
der arbeitsvertraglichen
Nebenpflicht bei seinem
Arbeitgeber abzumelden.
Ebenso ist das
Betriebsratsmitglied
aufgrund des Arbeitsvertrags
verpflichtet, sich
zurückzumelden, sobald es
nach Beendigung der
Betriebsratstätigkeit seine
Arbeit wieder aufnimmt
(ständige Rechtsprechung des
BAG).
Der Zweck der Meldepflicht
besteht darin, dem
Arbeitgeber die
Arbeitseinteilung,
insbesondere die
Überbrückung des
Arbeitsausfalls, zu
erleichtern. Diesem Zweck
genügt es, wenn der
Arbeitgeber tatsächlich
rechtzeitig über den Beginn,
die voraussichtliche Dauer
und die tatsächliche
Beendigung der Abwesenheit
des Betriebsratsmitglieds
von der Arbeit sowie über
den Ort der
Betriebsratstätigkeit
unterrichtet wird. Aufgrund
dieser Angaben ist er in der
Lage, die Arbeitsabläufe in
geeigneter Weise zu
organisieren und Störungen
im Betriebsablauf zu
vermeiden. Daraus ergibt
sich, dass es unerheblich
ist, durch wen der
Arbeitgeber informiert wird.
Der Arbeitgeber kann daher
eine persönliche Meldung des
jeweils betroffenen
Betriebsratsmitglieds nicht
verlangen.
Eine Anweisung, wonach sich
Betriebsratsmitglieder beim
Vorgesetzten immer
persönlich abzumelden haben,
also eine Abmeldung
beispielsweise durch den
Betriebsratsvorsitzenden
nicht ausreichen soll, ist
insoweit unwirksam.
Anweisungen zur Ab- und
Rückmeldeverpflichtung von
Betriebsratsmitgliedern, die
lediglich die bestehende
Rechtslage wiedergeben, sind
nicht
mitbestimmungspflichtig gem.
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
BAG, Beschluss vom 13. Mai
1997 - 1 ABR 2/97
Arbeitsrecht im Betrieb
1997, S. 661 |
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Weitere
interessante Seiten für
Betriebsräte |
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Betriebsvereinbarungen
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Über 400
Betriebsvereinbarungen aus
der Praxis
Unser Archiv besteht aus
über 400
Betriebsvereinbarungen aus
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Rechtssprechungsdatenbank |
Mein Recht als Betriebsrat
hier finden Sie alle
wichtigen Entscheidungen zur
Betriebsratsarbeit der
letzten Jahre |
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3. Neu im Betriebsrat- Was nun?! |
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Unsere
Serviceseiten für neu gewählte
Betriebsräte hier
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alle Muster für die BR-Arbeit
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praktische Betriebsratsarbeit
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Starterpaket II
Rechte und Pflichten als BR
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Starterpaket III
Geschäftführung des BR
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Unser "Starterpaket III" für die
praktische Betriebsratsarbeit
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wichtige über die Geschäftführung des
BR. Darüber hinaus erhalten Sie
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zur BR-Sitzung über die Abstimmung bis
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Starterpaket IV
Mitbestimmung und Beteiligung
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Unser "Starterpaket IV" für die
praktische Betriebsratsarbeit
Auf 32 Seiten wird ihnen leicht
verständlich erklärt, welche
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
Sie als BR haben. Darüber erhalten Sie
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Praktische Betriebsratsarbeit (u.a. zu
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Betriebsordnung, Interessenausgleich,
Qualifizierung etc.)
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10,00 €)
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Starterpaket I-IV
komplettes Starterpaket
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Unser "Starterpaket IV" für die
praktische Betriebsratsarbeit
Auf über 82 Seiten erfahren Sie alles
wichtige für die Arbeit als Betriebsrat,
darüber hinaus erhalten Sie 15
Musterbetriebsvereinbarungen und über 50
Musterschreiben für die
Betriebsratsarbeit.
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Starterpaket I-IV)
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30,00 €)
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Praxis- Leitfaden
Grundlagen der Betriebsratsarbeit
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Grundlagen der BR-Arbeit
Professionelles Handbuch mit wichtigen
Formularen
Alles für den Betriebsrat von A wie
Aufgaben des Betriebsrates über M wie
Mitbestimmung bis Z wie
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4. Arbeitszeitmodelle – Für Praxisbetriebsräte
Eine
erste Übersicht |
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1. Beispielhafte Modelle aus der betrieblichen
Praxis
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Modulare Arbeitszeit
Die Betriebszeit (Tag, Woche, Monat
oder Jahr) wird in Zeitblöcke
(Module) aufgeteilt. Die
Beschäftigten teilen die Module
unter Einhaltung der betrieblichen
Besetzungsvorgaben beliebig
untereinander auf. Die Modulare
Arbeitszeit ist auf Vollzeit- wie
auf Teilzeitbasis möglich. Außer zur
Betriebszeiterweiterung ist die
Modulare Arbeitszeit besonders
geeignet, die Besetzung
bedarfsgerecht zu differenzieren,
wenn ein Bereich nicht zu jeder
Tages- und Wochenzeit gleichmäßig
besetzt sein soll. |
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Voraussetzungen: |
Personaleinsatzplanung aufbauend auf
Arbeitsanfallanalysen und
Mindestbesetzungen |
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Chancen: |
Bedarfsgerechter Personaleinsatz und
Wahlmöglichkeit für die
Arbeitnehmer, Ausgleich von
Stoßzeiten, erleichterte Einplanung
von Teilzeitkräften |
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Kritische Aspekte: |
ggf. Regelung zu
Mindestarbeitszeiten, Besetzung
unattraktiver Zeitmodule
|
|
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Roulierende Wochenarbeit
Durch einen roulierenden freien Tag
können Betriebszeit und individuelle
Arbeitszeit entkoppelt werden.
Arbeitsplätze können beispielsweise
trotz einer 4-Tage-Woche an fünf
Tagen besetzt werden. Die
roulierende Wochenarbeit dient in
erster Linie einer gerechten
Verteilung der Arbeitszeit unter
Einbeziehung des Samstags. Beispiel:
Die erste Freizeitgruppe hat am
Montag frei, die zweite am Dienstag,
die dritte am Mittwoch, die vierte
am Donnerstag, die fünfte am Freitag
und dann wieder am Montag, so dass
jede Gruppe alle vier Wochen ein
langes Wochenende hat. |
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Voraussetzungen: |
Personaleinsatzplanung, oft
Schichtarbeit |
|
Chancen:
|
Verlängerung der Betriebszeiten,
vorausschaubare freie Tage,
gerechtere Verteilung der freien
Tage über die Woche |
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Kritische Aspekte: |
Das Modell ist relativ starr
|
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Sabbatical
Bei einem Sabbatical erwirkt der Mitarbeiter
durch Gehaltsverzicht oder durch den Aufbau
von Plusstunden einen Freizeitanspruch, den
er als Freizeitblock von z. B. drei Monaten
oder einem Jahr nehmen kann. Während des
gesamten Zeitraums bleibt sein Einkommen
konstant. |
|
Voraussetzungen: |
Vereinbarung von Ankündigungsfristen,
Richtlinien für
Freizeitentnahmemöglichkeiten, Anrechnung
von Krankheit während eines Sabbaticals
(Empfehlung: Durchschnittsprinzip) |
|
Chancen: |
Mitarbeiter-Motivation, Steigerung des
Kreativitätspotenzials, Verhindern von
Burn-Out |
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Kritische Aspekte: |
Organisation / Einplanung einer Vertretung
zusätzlich zu Urlaubsansprüchen;
Bildung von Rückstellungen bei Einrichtung
längerfristiger Zeitkonten (s.
Langzeitkonto) |
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Teilzeitarbeit
Unter Teilzeitarbeit ist jedes
Arbeitsverhältnis zu verstehen, dessen
zeitlicher Umfang unterhalb der
betrieblichen Regelarbeitszeit
vereinbart wird. Sie ist eine
individualvertragliche
Arbeitszeitverkürzung ohne
Lohnausgleich. Je nach Wunsch des
Mitarbeiters und nach dem betrieblichen
Bedarf können Lage und Verteilung der
Arbeitszeit beliebig gestaltet werden.
Zur Förderung von Teilzeitarbeit trat ab
01.01.2001 das Gesetz über
Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverträge in Kraft. |
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Voraussetzungen: |
Arbeitsaufgabe lässt Teilzeit zu
(zeitliche Entkoppelung oder Vertretung
möglich) |
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Chancen: |
Erhöhung der Flexibilität für Betrieb
und Beschäftigte, Steigerung von
Motivation, Produktivität und
Mitarbeiterleistung, bessere
Vereinbarkeit von work & life, Beruf und
Familie
Reduktion von Fehlzeiten und
Fluktuation,
Bindung und Gewinnung von qualifizierten
Mitarbeitern |
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Kritische Aspekte: |
Übergabe des Arbeitsplatzes, erhöhte
Informations- und
Kommunikationsanforderungen, Transparenz
der Anwesenheitszeit nach innen
(Mitarbeiter) und außen (Kunden,
Lieferanten etc.), steigende Fort- und
Weiterbildungskosten, leicht erhöhter
Verwaltungsaufwand (Gehaltsabrechnungen,
Beurteilungen etc.) |
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Zeitautonome Arbeitsgruppe
Das Modell der zeitautonomen
Arbeitsgruppe ist gewissermaßen eine
Erweiterung des Job Sharing-Prinzips. In
der zeitautonomen Arbeitsgruppe regeln
die Mitglieder der Arbeitsgruppe im Team
Dauer und Lage ihrer Arbeitszeit in
eigener Kompetenz. Unter
Berücksichtigung bestimmter
betrieblicher Vorgaben (z. B. minimale
Präsenz- oder Ansprechzeiten,
Lieferfristen, Durchlaufzeiten etc.)
organisieren die Beteiligten die
Verteilung der Arbeit untereinander und
den zeitlichen Ablauf der Tätigkeiten
selbst. Der Kompetenzumfang kann dabei
erheblich variieren. Das Spektrum reicht
von der einfachen Regelung individueller
Anwesenheiten (Gruppenabsprache zur
Erfüllung vorgegebener
Präsenzanforderungen) bis hin zur
Bestimmung der täglichen Arbeitszeiten,
der wöchentlichen Einsatzplanung, der
Urlaubsregelung und der
Arbeitszeitverteilung im Jahresverlauf. |
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Voraussetzungen: |
Hohe Eigenverantwortung der Mitarbeiter,
funktionierende Teams |
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Chancen: |
Partnerschaftliche
Vertrauensorganisation, erhöhte
Gestaltungschancen |
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Kritische Aspekte: |
Anfangs erhöhte Koordination für den
Vorgesetzten, nach und nach Delegation,
ggf. sozialer Druck |
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Natürlich existieren in der betrieblichen Praxis weitere
Modelle, allerdings würde die Erläuterung aller Modelle
den Rahmen sprengen.
2.
Erfolgreiche Umsetzung von Arbeitszeitmodellen
Wir schulen und beraten erfolgreich seit über 8 Jahren
Betriebsräte in ganz Deutschland zu Arbeitszeitthemen.
Wesentlicher Bestandteil für unsere Beratung ist die
Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
bei betrieblichen Arbeitszeitmodellen, darüber hinaus
ist es uns wichtig, dass die Mitarbeiter/innen des
Unternehmens bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit
eine entsprechende Zeitsouveränität erhalten.
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5. Betriebsräte im Netz –
Netzwerke zwischen Betriebsräte nutzen |
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In der heutigen Zeit gibt es eine Vielzahl der
Informationsbeschaffung, sehr oft wird man von
Informationen regelrecht „erschlagen“, immer mehr haben
Betriebsräte das Problem die richtigen Informationen zu
finden.
Auch im Internet ist dies mittlerweile nicht mehr so
einfach, so manches Mal sitzt man stundenlang bei der
Internetrecherche.
Wir wollen Ihnen helfen und zeigen wie es andere
Betriebsräte machen.
So haben wir ein Portal errichtet in dem wir zum
Beispiel die Internetseiten anderer Betriebsräte
vorstellen, denn auch hier bittet sich die Möglichkeit
besser zwischen Betriebsrat und Belegschaft zu
kommunizieren.
In diesem Jahr haben wir insgesamt 23 Betriebsräte bei
der Erstellung einer eigenen Internetpräsenz (offene und
geschlossene Nutzerkreise) beraten. Auf den folgenden
Seiten Sehen Sie Beispiele.
Desweiteren betreiben wir seit 2002 ein Forum- Netzwerk
für Betriebsräte, welches wir nun neu und
übersichtlicher gestaltet.
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5. BRinteraktiv –
Unser moderierter Internet- Chat für Betriebsräte |
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Moderierter Internet- Chat für Betriebsräte
Derzeit sind 857 Betriebsräte bei uns gemeldete Nutzer,
Sie verabreden sich mit Betriebsräte in unseren Foren
völlig kosten- und problemlos.
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Moderierter "BRcoach" - Channel |
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Termin
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Zeit
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Thema |
Referent/ Berater
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06.06.200 6
|
13.00 bis
14.30 Uhr |
Erfolgsbeteiligung für Mitarbeiter?!
Diskussion über verschiedene Modelle und
Mitbestimmungsrechte des BR |
Christian Best |
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Online-Anmeldung am Chat,
bitte hier klicken
Direkt zum Channell "BRcoach",
bitte hier klicken
Bei Problemen mit dem Chatzugang wenden Sie sich bitte
per E-Mail:
BRchat@betriebsrat-aktuell.de
oder Telefon: 034 45 – 26 10 73-0 an uns. |
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7. Vorgemerkt – Was erwartet Sie in der nächsten Ausgabe |
|
In
unserer nächsten Ausgabe
-
Betriebsvereinbarungen überprüfen
-
Problem der nicht mehr rechtsgültigen
Betriebsvereinbarungen,
-
Kündigung und Nachwirkung einer
Betriebsvereinbarung,
-
Firmeninternes Seminarangebot
„Betriebsvereinbarungen überprüfen“
|
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