Betriebsrat INFORM - Newsletter für Betriebsräte Ausgabe Mai 2009
Unsicherheit und Angst am Arbeitsplatz - was tun

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsführer Christian Best

Liebe Abonnenten,
Kurzarbeit, Lohnverzicht, Personalabbau, Outsourcing und Insolvenzen - dies sind die Folgen der Wirtschaftskrise, Probleme mit denen  Betriebsräte momentan zu kämpfen haben. Probleme, welche die Arbeitnehmer im Betrieb schwer belasten und Ihnen den Arbeitsalltag schwer machen. In dieser Ausgabe finden Sie aktuelle Rechtsprechungen zu diesen Themen, wichtige Handlungshilfen und unsere Lösungsvorschläge.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr ibbs-Team!

Themenübersicht

 

Brennpunkt

Aktuelle Rechtsprechung

>    BR muss bei Kündigung immer angehört werden
>   
Zur Ermöglichung von Betriebsübergang ist der

      Verzicht auf Lohnansprüche unwirksam
>   
Videoüberwachung im Betrieb

>    Einführung von Kurzarbeit

Unsere Aktion „KennenlernGutschein“ läuft aus

Betriebswirtschaft - wichtiger denn je!

Neuigkeiten zum Thema Europa-Betriebsrat

Hintergrund: 

Der Arbeitnehmer - psychische Belastung als Normalzustand?

Unsere Antwort auf die Wirtschaftskrise heißt Solidarpakt

Exklusive Seminarangebote für Abonnenten

Inhouse-Seminare zum Sonderpreis

Buchtipps für die kleine BR-Bibliothek

>    Basiskommentar BetrVG
>   
Der >Fitting< Handkommentar BetrVG

>    Die Arbeits- und Sozialordnung digital
>   
Rechte des Betriebsrats bei Kündigung

>    Praxis-CD:

      Betriebsänderung-Interessenausgleich-Sozialplan

Impressum

 

Die Bundesagentur für Arbeit schätzt, dass gegenwärtig zw. 1,3 und 1,5 Mill. Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen sind.

Im Schnitt sei Ihre Arbeitszeit um ein Drittel verringert worden. Dies entspreche etwa 450.000 Vollzeitstellen. Im April 2009 hätten Unternehmen für rund 400.000 weitere Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet.

Unserer Meinung nach ist die Spitze des Eisberges damit noch nicht erreicht!

(Quelle: Bundesregierung, PM vom 29.04.2009)

 

  

Aktuelle Rechtsprechung

Der Betriebsrat muss bei einer Kündigung immer angehört werden

In vielen Betrieben ist das Thema Kündigung brandaktuell. Der Betriebsrat darf jedoch trotz vieler anderer Probleme die Schicksale der Einzelpersonen nicht vergessen. So hat der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG das Recht vor jeder geplanten Kündigung angehört zu werden. Dies gilt für alle Entlassungsarten. Das Urteil macht deutlich, dass natürlich auch die persönlichen Umstände der zu kündigenden Person mitzuteilen sind, denn nur dann kann sich das Betriebsratsgremium einen kompletten Überblick der Lage verschaffen. Umstände über die die Geschäftsleitung das   Gremium informieren muss sind: Sozialdaten, Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, bestehender Sonderkündigungsschutz, die Kündigungsart und Gründe, sowie die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin.

Wichtig: Die Geschäftsleitung ist nicht verpflichtet das Gremium schriftlich zu informieren!

Das Anhörungsrecht dient also dazu, dass der Betriebsrat noch Einfluss auf die Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers nehmen können soll. Dies hört sich einfach an, sollte jedoch keine Routine werden. Die Praxis zeigt, dass dieses Thema oft auf die "leichte Schulter" genommen wird und hier noch einige Optimierungen möglich sind. 

[Quelle: BAG, Urteil vom 03.04.2008 - 2 AZR 965/06]                       

Unsere Seminare zum Thema finden Sie hier

   

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Zur Ermöglichung von Betriebsübergang ist Verzicht auf Lohnansprüche unwirksam

Unwirksam ist: ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zu einem Übergang des Betriebs auf einen Dritten kommt. Dies verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht, welches der Betriebserwerber einhalten muss!

Bei einem Betriebsübergang schreibt § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB zwingend vor, dass der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Diese Vorschrift darf nicht umgangen werden. 

[Quelle: BAG,  Urteil vom 19.03.2009 - 8 AZR 722/07]                      

Unsere Seminare zum Thema finden Sie hier

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Videoüberwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich möglich

Arbeitgeber und Betriebsrat sind Grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Betriebsparteien haben dabei aber das mit § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in Verbindung mit dem GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht zu beachten und sich deshalb am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren. Rein präventive Überwachungsmaßnahmen sind deshalb unzulässig.

[Quelle: BAG,  Beschluss vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/07]                  

 Unsere Seminare zum Thema finden Sie hier

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Einführung von Kurzarbeit

Will der Arbeitgeber das Beschäftigungsvolumen und damit das Vergütungsvolumen kurzfristig im Rahmen der Einführung von Kurzarbeit beschränken, so ist er hierzu nicht Kraft seines Direktionsrechts in der Lage. Vielmehr bedarf es entweder einer Änderungskündigung oder aber einer individuellen oder kollektiven (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) Vereinbarung, um Kurzarbeit mit Lohnminderung einzuführen.

Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit erfüllt nur dann die Anforderungen an eine wirksame Ausübung des Mitbestimmungsrechtes, wenn in ihr wenigstens die tatbestandlichen Vorgaben vorgezeichnet sind, innerhalb derer dem Arbeitgeber später dann ein gewisser Freiraum bei der Einzelfallregelung zustehen kann.

[Quelle: LAG Berlin,  Urteil vom 29.10.1998 - 10 Sa 95/98]               

Unsere Seminare zum Thema finden Sie hier

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Weiter Rechtsprechungen finden Sie unter:

http://www.betriebsrat-aktuell.de/akt_rechtsprechung.htm

 

 

Unsere Aktion "KennenlernGutschein" läuft aus

Wie sie aus unserem Newsletter Ausgabe 01/2009 erfuhren, starteten wir Anfang des Jahre unsere Aktion „KennenlernGutschein für Betriebsräte“. Eine Aktion die auf sehr viel positives Feedback gestoßen ist.
S
eit 01.01.2009 haben wir von 500 „KennenlernGutscheinen“ 488 versand (Stand: 14.05.2009). Das heißt für Sie, dass noch genau 22 Stück für Sie bereit stehen!

Für die letzten 22 Anfragen haben wir uns zudem etwas spezielles überlegt:

Wir bieten Ihnen zu jedem Gutschein eine kostenlose
Muster-Betriebsvereinbarung aus unserem BV-Archiv an!

Nutzen Sie hierzu einfach und unverbindlich das von uns bereitgestellte Formular im Internet und vergessen Sie nicht im Feld „Tragen Sie hier Ihre/n Text/Anfrage ein:“ die Nummer Ihrer Wunsch-BV anzugeben! Eine Aufstellung unseres BV-Archivs finden Sie hier.

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Betriebswirtschaft - wichtiger denn je!

Wie soll ein Arbeitgeber einen Gespräch-/Verhandlungspartner akzeptieren, welcher keine Kenntnisse wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen und Zusammenhänge im Unternehmen besitzt, wenn doch die Entscheidungen innerhalb des Betriebs vorwiegend auf wirtschaftlicher Ebene gefällt werden?

Durchdenken Sie dies, werden Sie feststellen, dass die Einschätzung der aktuellen und zukünftigen wirtschaftlichen Lage einen ganz besonderen Stellenwert in der Arbeit als Betriebsratsgremium einnimmt. Sie sind schließlich die Interessenvertreter der Beschäftigten. Sie können im Bereich der Beschäftigungssicherung, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen aber auch bei Kurzarbeit, Personalabbau und Sozialplänen. Gerade hier ist wirtschaftliches Wissen von Nöten, nicht nur im Wirtschaftsausschuss (in Betrieben ab 100 Beschäftigten) sondern gerade im Betriebsrat. Das LAG Baden-Württemberg hat bereits 1996 /LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 - 5 TaBV 2/96) entschieden, dass jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf eine Grundlagenschulung zu wirtschaftlichen Angelegenheiten hat.

Leider wird dieses Wissen und der richtige Umgang damit sehr oft unterschätzt. Um gerade in dieser schweren Zeit wirtschaftlich richtig handeln zu können bieten wir Ihnen mit folgendem exklusiven Seminarangebot unsere Hilfe an.

   Seminarspecial: Betriebswirtschaft - Oktoberfest 2009*

Seminar-Nr.:

BWL-MN-210809-NL

Termin

Ort

Seminargebühr1

Hotel-kosten2

Anmelde-schluss

21.09. - 24.09.2009 München

ab 3 Teilnehmer 890,- €

ab 2 Teilnehmer 940,- €

ab 1 Teilnehmer 970,- €

statt 990,- €

740,00 € 21.08.2009

1 zzgl. Mwst. und Hotelkosten    2  Vollversorgung und Übernachtung  

*Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Sollten Sie nur die Versorgung/Tagungspauschale ohne Übernachtung wünschen, beträgt diese 50 €/Tag. Diese beinhaltet 2 Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, sowie anteilige Kosten für Tagungsraum und Tagungstechnik.

Die aktuelle Hotelpreisliste nach Standorten sortiert finden sie hier.

Als kleines „Schmankerl“ wird dieses Seminar zur sog. Wies‘n in München stattfinden - der lebendige farbenfrohe Beweis, dass man auch in schwierigen Zeiten auch "abschalten" kann!

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Neuigkeiten zum Thema Europa-Betriebsrat

Ende Dezember 2008 einigten sich das Europaparlament und der Ministerrat in Brüssel, auf eine Neufassung der Richtlinie für Arbeitnehmervertreter in grenzüberschreitend tätigen Konzernen. Demnach bekommen europäische Betriebsräte künftig mehr Rechte! Schon über ein Jahrzehnt bemühen sich die europäischen Gewerkschaften und die Vertreter europäischer Betriebsräte bei der Politik um eine Neufassung der Richtlinie. Durch diese Hartnäckigkeit, konnte das was lange aussichtslos erschien nun endlich, wenn auch mit ein paar Abstrichen versehen, erreicht werden. Umso dringlicher ist es für die 73% der Konzerne Deutschlands, welche noch keinen EBR gründeten, über eine Gründung nachzudenken.

Auszüge wichtiger Veränderungen der neuen EBR-Richtlinie:

Unterrichtung und Anhörung werden klarer definiert

In der alten EBR-Richtlinie wird der Begriff "Unterrichtung" mehrfach verwendet, aber nicht definiert. Die neue Richtlinie benennt nun endlich Merkmale, die erfüllt sein müssen, um von einer ordnungsgemäßen Unterrichtung sprechen zu können. Auch das Prozedere einer Anhörung wird genauer beschrieben als zuvor. Zukünftig sollen so Europäische Betriebsräte bei grenzüberschreitenden Maßnahmen zuständig sein, wenn eine Entscheidung der zentralen Leitung Auswirkungen in einem anderen Land hat (so wie es die SE-Gesetzgebung heute schon vorsieht).

Die Rolle des geschäftsführenden Ausschusses wird gestärkt

Er bekommt erstmals das Recht auf eigenständige Sitzungen und wird personell aufgestockt.

Engere Zusammenarbeit mit den nationalen Betriebsräten

Da der Euro-Betriebsrat nur für transnationale Fragen zuständig ist, muss seine Arbeit besser mit den nationalen Betriebsräten vernetzt werden. Hierzu gehört auch eine Berichtspflicht der EBR-Mitglieder gegenüber der Belegschaft ihres Herkunftslandes. Diese wird nun gesetzlich verankert!

Schulungsanspruch - Endlich wird ein Rechtsanspruch auf Schulungsmaßnahmen gesetzlich festgelegt.

Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung bei Fusionen

Zukünftig wird es bei Fusionen und umfangreichen Restrukturierungen einen Rechtsanspruch auf Kündigung und Neuverhandlung alter EBR-Vereinbarungen geben. 

Um Sie mit all diesen neuen Aufgaben vertraut zu machen bieten wir Ihnen folgendes Seminar an:

 

   Die Arbeit im Euro-Betriebsrat*

Seminar-Nr.:

EBR-ST-150509-NL

Termin

Ort

Seminargebühr1

Hotel-kosten2

Anmelde-schluss

15.06. - 19.06.2009

Strasbourg

ab 3 Teilnehmer 840,- €

ab 2 Teilnehmer 890,- €

ab 1 Teilnehmer 940,- €

statt 1.190,- €

790,00 € 22.05.2009

1 zzgl. Mwst. und Hotelkosten    2  Vollversorgung und Übernachtung  

*Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Sollten Sie nur die Versorgung/Tagungspauschale ohne Übernachtung wünschen, beträgt diese 50 €/Tag. Diese beinhaltet 2 Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, sowie anteilige Kosten für Tagungsraum und Tagungstechnik.

Die aktuelle Hotelpreisliste nach Standorten sortiert finden sie hier.

Die Zielgruppe:

Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, die einen Europäischen Betriebsrat aufbauen können bzw. bereits aufgebaut haben. Im Mittelpunkt stehen Vermittlung von Kenntnissen über die gesetzlichen Grundlagen (EU-Richtlinien, EBRG, etc.), Arbeitshilfen für den Abschluss von EBR-Vereinbarungen und Informationen über die nationalen Interessenvertretungs- und Gewerkschaftsstrukturen.

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Hintergrund:

Der Arbeitnehmer - psychische Belastung als Normalzustand?

Leider muss man auf die Frage, ob psychische Belastung am Arbeitsplatz in den meisten Betrieben heutzutage normal ist, mit einem klaren JA antworten.

In 80 % der Unternehmen arbeitet man heutzutage unter einem enormen Leistungs- und Zeitdruck, wie eine Betriebsräte-Befragung des Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ergab. Diese basiert auf der Befragung von 1700 Betriebsräten zwischen September 2008 und Januar 2009 und ist repräsentativ für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und einem Betriebsrat.

Nach unseren Erfahrungen mit Betriebsräten und deren Feedback zu diesem Thema wird dieser Leistungs- und Zeitdruck vor allem durch folgende Faktoren beeinflusst: dünne Personaldichte, hohe Eigenverantwortung, Angst um den Arbeitsplatz (in Kombination mit der Angst um den Arbeitsplatz des Lebenspartners und dem Verlust der Existenzgrundlage), schlechter Informationsfluss im Betrieb, das Gefühl des Allein-Gelassen-Werdens.

Für die Zukunft erwartet die Hans-Böckle-Stiftung eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, da die Personaldichte in den Betrieben immer dünner wird und die Angst um den Job immer mehr zunimmt. Dies wird sich zudem sehr negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken!

Sie als Betriebsrat können hier allein mit angemessen Sprechzeiten, einer ruhigen Art und einem guten Informationsfluss zu den Arbeitnehmern entgegenwirken. Denn schon Kleinigkeiten fördern das „WIR-Gefühl“ und beeinflussen somit positiv die Arbeitssituation im Betrieb.

Unsere Seminarangebote zum Themenbereich

Arbeitsorganisation und Management des Betriebsrates

Aufgabenmanagement des Betriebsrates

Moderation von Konflikten und Mediation

Kompetenz für Betriebsratsvorsitzende

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Unser Antwort auf die Wirtschaftskrise heißt

SOLIDARPAKT

Wirtschaftskrise - das höchstwahrscheinliche Unwort des Jahres 2009 - jeden beschäftigt und bewegt es. Vor allem Gremien, welche die Interessen der Arbeitnehmer vertreten und durchsetzen, kennen alle mit diesem Wort verbunden Herausforderungen. In diesem Newsletter haben wir schon einige hier und dort erwähnt. Es geht um die Betriebsänderung, um Interessenausgleichsverhandlungen, um Sozialpläne, um den Kampf gegen die "ausufernde" Kurzarbeit und die drohende Insolvenz.

Wir wollen Sie in diesen Zeiten nicht im Stich lassen. Unser Antwort: Solidarität ist unsere Stärke.

Wir wissen, dass gerade in diesen Zeiten eine schnelle und gute Qualifizierung sehr wichtig ist, diese jedoch aus Kostengründen oft nicht genehmigt wird. Wobei wir alle wissen, dass nach den Regelungen des BetrVG eine Schulungsteilnahme wegen Kostengründen vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden ´darf.

Um Ihnen Hilfestellung bei der Argument für die Qualifizierung zu geben, gewähren wir Ihnen auf die folgenden Seminare die nachfolgenden Rabattstaffeln.

 

   Wenn Kurzarbeit droht! - kompakt*

Seminar-Nr.:

KUK-ST-060609-NL

Termin

Ort

Seminargebühr1

Hotel-kosten2

Anmelde-schluss

06.07. - 07.07.2009 Stuttgart

ab 3 Teilnehmer 390,- €

ab 2 Teilnehmer 420,- €

ab 1 Teilnehmer 450,- €

statt 490,- €

260,00 € 06.06.2009
 

   Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan*

Seminar-Nr.:

BI-MN-150509-NL

Termin

Ort

Seminargebühr1

Hotel-kosten2

Anmelde-schluss

15.06. - 18.06.2009 München

ab 3 Teilnehmer 680,- €

ab 2 Teilnehmer 740,- €

ab 1 Teilnehmer 780,- €

statt  830,- €

560,00 € 22.05.2009
 

   Kündigung und personelle Einzelmaßnahmen

Seminar-Nr.:

KE-ST-060609

Termin

Ort

Seminargebühr1

Hotel-kosten2

Anmelde-schluss

06.07. - 08.07.2009 Stuttgart

ab 3 Teilnehmer 620,- €

ab 2 Teilnehmer 650,- €

ab 1 Teilnehmer 680,- €

statt  720,- €

390,00 € 06.06.2009

1 zzgl. Mwst. und Hotelkosten    2  Vollversorgung und Übernachtung  

*Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Sollten Sie nur die Versorgung/Tagungspauschale ohne Übernachtung wünschen, beträgt diese 50 €/Tag. Diese beinhaltet 2 Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, sowie anteilige Kosten für Tagungsraum und Tagungstechnik.

Die aktuelle Hotelpreisliste nach Standorten sortiert finden sie hier.

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Exklusive Seminarangebote für Abonnenten

Gerade jetzt und vor allem wegen dieser schwierigen Wirtschaftslage fassen sich immer mehr Arbeitnehmer von sog. „Kleinbetrieben“ den Mut einen Betriebsrat zu gründen. Es ist jedoch schwer der Belegschaft, welche evtl. auf Lohn verzichten muss oder in Kurzarbeit ist, zu erklären, dass man nach der Gründung unbedingt Geld für die nötigen Grundlagenschulungen ausgeben muss. Da dies ein regelrechter „Teufelskreis“ ist und viele Betriebsräte sich nicht argumentationssicher genug sind, möchten wir Ihnen mit sehr starken Rabatten auf die folgenden wichtigen Grundlagenschulungen, ein gutes Argument geben:

   Betriebsverfassungsrecht Stufe 1*

Seminar-Nr.:

BR1-NG-060609-NL

Termin

Ort

Seminargebühr1

Hotel-kosten2

Anmelde-schluss

06.07. - 10.07.2009 Nürnberg

ab 3 Teilnehmer 640,- €

ab 2 Teilnehmer 690,- €

ab 1 Teilnehmer 740,- €

statt 890,- €

650,00 € 06.06.2009

  Betriebsverfassungsrecht Stufe 2*

Seminar-Nr.:

BR2-TS-220509-NL

Termin

Ort

Seminargebühr1

Hotel-kosten2

Anmelde-schluss

22.06. - 26.06.2009 Timmendorfer Strand

ab 3 Teilnehmer 790,- €

ab 2 Teilnehmer 840,- €

ab 1 Teilnehmer 890,- €

statt 960,- €

650,00 € 22.05.2009

  Betriebsverfassungsrecht kompakt 2*

Seminar-Nr.:

BK2-MN-310709-NL

Termin

Ort

Seminargebühr1

Hotel-kosten2

Anmelde-schluss

31.08. - 02.09.2009 München

ab 3 Teilnehmer 570,- €

ab 2 Teilnehmer 600,- €

ab 1 Teilnehmer 630,- €

statt 690,- €

390,00 € 31.07.2009
 

  Die Betriebsvereinbarung Teil 1*

Seminar-Nr.:

BV1-MN-150509-NL

Termin

Ort

Seminargebühr1

Hotel-kosten2

Anmelde-schluss

15.06. - 18.06.2009 München

ab 3 Teilnehmer 770,- €

ab 2 Teilnehmer 810,- €

ab 1 Teilnehmer 850,- €

statt 890,- €

560,00 € 22.05.2009

1 zzgl. Mwst. und Hotelkosten    2  Vollversorgung und Übernachtung  

*Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Sollten Sie nur die Versorgung/Tagungspauschale ohne Übernachtung wünschen, beträgt diese 50 €/Tag. Diese beinhaltet 2 Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, sowie anteilige Kosten für Tagungsraum und Tagungstechnik.

Die aktuelle Hotelpreisliste nach Standorten sortiert finden sie hier.

Wie gewohnt erhalten Sie zu unseren Seminaren praxisorientiertes Teilnehmermaterial und  Literatur. Darüber hinaus können Sie bei einer Anmeldung kostenlos an unserem Kulturprogramm (Stadtführung und Kabarettbesuch) teilnehmen.

Wichtig:

Bitte fügen Sie bei Ihrer Anmeldung unbedingt das Kürzel „-NL“ an die Seminarnummer (Bspw.: BR2-TS-220509-NL) an, um die exklusiven Konditionen für Newsletterabonnenten zu erhalten.

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 Aktion verlängert - Inhouse- Seminare zum Sonderpreis

Aktionspreise bei Buchung bis Juni 2009 

Praxis- Seminare für den Betriebsrat - Die Inhouse-Schulungen

Jetzt mit Aktionspreis von 10% Nachlass auf die Seminargebühr.*

"PARTNER-Betriebsräte" erhalten sogar 20 % Rabatt.**

Sichern sie sich jetzt Ihre Vorteile

Individualität und spezifischer Seminarinhalt

Ihre Bedürfnisse bestimmen den Seminarinhalt.

Flexibilität

Sie bestimmen Ort, Dauer und Zeitpunkt des Seminars.

Praxisnah

Praxisnahe Problemlösung bereits im Seminar.

(Strategiebildung und -planung, Erarbeitung Ihrer Betriebsvereinbarung etc.)

Kostengünstig und zielgenau

Durch die individuelle Seminarführung sind Sie auf die Herausforderungen in Ihren Betrieb bestens vorbereitet.

 

Hier gelangen Sie zur unverbindlichen Online-Anfrage.

Bei Buchung der Inhouse- Schulung bis Mail 2009 (Durchführung bis spätestens August 2009)

** PARTNER- Betriebsräte, sind Gremien die in der Vergangenheit bereits 2 oder mehr Veranstaltungen mit uns durchgeführt haben.

 

Buchtipps für die Betriebsratsbibliothek

Betriebsverfassungsgesetz

Basiskommentar mit Wahlordnung

Hrsg.: Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo

Als Betriebsrat sind Sie in Krisenzeiten gefordert:

Kurzarbeit, Personalabbau, Auslagerung von Arbeitsplätzen und Aufstellen von Sozialplänen. Sie müssen Ihre Mitbestimmungsrechte kennen und in der Lage sein, im Sinne der Arbeitsplatzsicherung Ihre Rechte wahrzunehmen. Der Standardkommentar zum Betriebsverfassungsrecht erscheint daher jetzt neu. Mit allen rechtlichen Neuerungen seit Erscheinen der letzten Auflage und den Maßnahmen aufgrund der Finanzkrise:

Folgende Änderungen sind berücksichtigt:
- Neuregelung Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
- Finanzmarkstabilisierungsfondsgesetz
- ArbeitsmedizinvorsorgeVO
- Sicherung Arbeitszeitkonten
- Pflegezeitgesetz
- Risikobegrenzungsgesetz
- Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente

Rechtsanspruch: jedes Betriebsratsmitglied

BestellNr.: 01-3916-4

Preis: 29,90 € zzgl. Versandkosten

Das Standardwerk für den BR

Betriebsverfassungsgesetz: Handkommentar

Hrsg.: Fitting / Engels / Schmidt / Trebinger / Linsenmaier

Der »Fitting«

ist das bewährte Handwerkszeug für Betriebsräte und Personalabteilungen, Richter und Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen.

Mit Schwerpunkt AGG!

Einen Schwerpunkt der 24. Auflage bilden die vielfältigen Auswirkungen des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die Betriebsverfassung. Erläutert sind vor allem:

- Neue Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen

- Organisationspflichten des Arbeitgebers

- Beschwerderecht der Beschäftigten

- Schadensersatzansprüche bei Diskriminierung

- Einschaltung von Arbeitsgerichten

- Überprüfung bestehender Vereinbarungen mit altersbezogenen Regelungen.

Ihre Vorteile:

- Breite Akzeptanz in der betrieblichen Praxis

- Ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle

- Erläuterungen aus erster Hand: Die Autoren haben das 

  Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung mitgestaltet.

Rechtsanspruch: 1 x für das Betriebsratsgremium. jährlich neu

BestellNr.: 02-3379-1

Preis: 68,00 € zzgl. Versandkosten

Arbeits– und Sozialordnung digital, Version: 11.0

Datenstand: März 2009

Von Michael Kittner

Die CD-ROM zum Buch - die bedienerfreundliche Software beruht auf den Inhalten der 34. Auflage der bewährten "Arbeits- und Sozialordnung". Die elektronische Ausgabe des "Kittner" enthält als zusätzliches Plus sämtliche für die Unternehmenspraxis relevanten Gesetze und Verordnungen im vollständigen Wortlaut.

Die CD-ROM bietet weitere Vorteile:

Halbjährliche Aktualisierungen: Rechtlich immer auf dem neuesten Stand

Komfortable Stichwortsuche: Schnell und zuverlässig einzelne oder verknüpfte Stichworte finden

Exportieren der gewünschten Texte in die eigene Software. Anwender können sich eine eigene kleine Textsammlung der häufig benutzten Gesetzestexte zusammenstellen

Nutzerfreundliche Gestaltung: Auch ungeübte PC-Nutzer können sofort mit der Datenbank arbeiten

Rechtsanspruch: 1 x für das Betriebsratsgremium. jährlich neu

BestellNr.: 01-8160-6

Preis: 59,90 € zzgl. Versandkosten

Systemvoraussetzungen:

Pentium III mit 256 MB RAM,

200 MB freier Festplattenspeiche,

CD-Laufwerk,

Windows 2000 oder höher

Rechte des Betriebsrats bei Kündigung

Handlungshilfe für Betriebsräte zu § 102 BetrVG

Von Werner Hinrichs

Diese „Broschüre behandelt in leicht verständlicher Sprache die Anhörungspflichten des Arbeitgebers bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG und die Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats. Es wird auf mögliche Fehler des Arbeitgebers eingegangen, wie man diese erkennt und nutzt. Zudem finden sich darin Checklisten, Formulare, Musterschreiben und Beispiele, die eine Umsetzung in den Betriebsalltag erleichtern.

 

Rechtsanspruch: 2-3 x für das Betriebsratsgremium

BestellNr.: 01-3786-3

Preis: 9,90 € zzgl. Versandkosten

Betriebsänderung - Interessenausgleich - Sozialplan

Reihe: PraxisCheck digital für Betriebsräte,PraxisCheck für Betriebsräte

von Rudi Rupp

Die CD-ROM versteht sich als ein leicht zu handhabendes "Nagivationssystem", das den Nutzer Schritt für Schritt durch die drei Themengebiete Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan lotst.

Im ersten Teil nimmt das Programm den Nutzer an die Hand, prüft die Rechtslage mit Hilfe der hinterlegten Gesetzestexte und klärt die Zuständigkeit des Gremiums zweifelsfrei. Mit Hilfe eines Frage-Antwort-Dialogs (das Programm fragt, der Nutzer antwortet) und bewährten Beispielen aus der Praxis werden alle notwenigen Themengebiete beleuchtet und abgefragt. Das Programm gibt dabei die Schrittfolge zwingend vor und liefert dem Nutzer Empfehlungen, die er für die eigene Lösung verwerten kann.

Im zweiten und dritten Teil folgen die Regelungsbereiche für den Interessenausgleich und den Sozialplan.

Rechtsanspruch: 2-3 x für das Betriebsratsgremium

BestellNr.: 01-8091-3

Preis: 39,90 € zzgl. Versandkosten

 

Systemvoraussetzungen:

Pentium III mit 256 MB RAM,

200 MB freier Festplattenspeiche,

CD-Laufwerk,

Windows 2000 oder höher

Diese Bücher und Weitere können Sie direkt über uns bestellen.

Ab einem Bestellwert von 100 € übernehmen wir die Versandkosten komplett.

Bestellungen richten Sie bitte per E-Mail unter Angabe der Bestellnummer an:
Carmen.Moebius@betriebsrat-aktuell.de oder
per Fax an 03445 / 26 16 16.

 

Eine komplette Liste der wichtigsten Bücher für Ihre Betriebsratsbibliothek finden Sie unter: http://www.betriebsrat-aktuell.de/download.htm

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Impressum

Impressum:
ibbs- Seminare für Betriebsräte
Institut der Gesellschaft für Bildung und Soziales mbH          
Marienmauer 16

06618 Naumburg

Rechtsform:        

GmbH 

Geschäftsführer:

Christian Best  

Handelsregister:

Registergericht Stendal HRB 215471

Sitz der Gesellschaft: 

Naumburg

Ust.-IdNr.:

DE 246233957

Verantwortlich für den Inhalt:

Redaktion:

Sindy Lehwald/Christian Best

Hotline:

03445 / 26 10 73 - 0

Fax:     

03445 / 26 16 16

Internet:

http://www.betriebsrat-aktuell.de

E-Mail:

info@betriebsrat-aktuell.de

Hinweis:

Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich für den Bezug angemeldet haben. Es kommt aber auch vor, dass Nutzer von Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen für einen Newsletter eingetragen wurden. Falls Sie diesen Newsletter also gar nicht selbst bestellt haben, bitten wir diese Belästigung zu entschuldigen.

Dieser Newsletter ist ein Service der "ibbs-Seminare für Betriebsräte", dessen Inhalt urheberrechtlich geschützt ist. Die Inhalte dieses Newsletters dürfen ohne vorherige Genehmigung der GBS mbH weder im Ganzen noch auszugsweise weitergegeben oder verbreitet werden. Dies gilt auch für Texte, die gesondert ausgewiesen werden und dem Urheberrecht Dritter unterliegen.

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