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Anspruch des Betriebsrats auf Ausstattung mit
einem PC nach § 40 Abs.2 BetrVG
Endlich
das neue Betriebsverfassungsgesetz schafft Klarheit der Betriebsrat
hat Anspruch auf moderne Bürokommunikation.
Damit
sind Streitigkeiten in der Frage "Computer oder
Nadler-Schreibmaschine" mit dem Arbeitgeber in Zukunft schnell
vom Tisch.
Natürlich
werden sich die Geister in Zukunft am Begriff "moderne"
Informations- und Bürokommunikation scheiden. Also welche
Ausstattung der PC haben muss.
Interessante
Links zum Thema:
Das
Neue Betriebsverfassungsgesetz - Textausgabe im
Downloadbereich
Seminar
Internet, Intranet und E-Mail - Praxisseminar für
Betriebsräte
Schulung
zum Umgang mit dem PC
Bleiben
aber auch in Zukunft von seitens des Betriebsrates
begründungspflichtig gegenüber dem Arbeitgeber.
PC-Schulungen gehören nach Auffassung des
Bundesarbeitsgerichts nicht zum Grundwissen, das jedem
Betriebsrat automatisch zusteht.
Vielmehr
muss der BR gegenüber dem Arbeitgeber die geplante Teilnahme an
einer Schulung begründen, welche mit
dem Betriebsrat zusammenhängenden Aufgaben die Teilnahme
eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder an einer
entsprechenden Schulung erfordern, wofür die Kenntnisse
also konkret benötigt werden.
(BAG- Urteil - 7 ABR 49/94)
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