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Der PC gehört in das BR-Büro

 

Anspruch des Betriebsrats auf Ausstattung mit einem PC nach § 40 Abs.2 BetrVG

Endlich das neue Betriebsverfassungsgesetz schafft Klarheit der Betriebsrat hat Anspruch auf moderne Bürokommunikation.

Damit sind Streitigkeiten in der Frage "Computer oder Nadler-Schreibmaschine" mit dem Arbeitgeber in Zukunft schnell vom Tisch. 

Natürlich werden sich die Geister in Zukunft am Begriff "moderne" Informations- und Bürokommunikation scheiden. Also welche Ausstattung der PC haben muss.  

 

Interessante Links zum Thema:

Das Neue Betriebsverfassungsgesetz - Textausgabe im Downloadbereich

Seminar Internet, Intranet und E-Mail - Praxisseminar für Betriebsräte

 

Schulung zum Umgang mit dem PC

Bleiben aber auch in Zukunft von seitens des Betriebsrates begründungspflichtig gegenüber dem Arbeitgeber.

PC-Schulungen gehören nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht zum Grundwissen, das jedem Betriebsrat automatisch zusteht. 

Vielmehr muss der BR gegenüber dem Arbeitgeber die geplante Teilnahme an einer Schulung begründen, welche mit dem Betriebsrat zusammenhängenden Aufgaben die Teilnahme eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder an einer entsprechenden Schulung erfordern, wofür die Kenntnisse also konkret benötigt werden.
(BAG- Urteil - 7 ABR 49/94)

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