Abgeschickt von Hans am 18 Februar, 2003 um 11:50:48
Hallo zusammen,das Problem ist folgendes.Ca. 700 Unternehmer haben alle 1-4 Angestellte. Es sind zusammen ca.2000 Angestellte.Die Unternehmer haben eine Genossenschaft gegründet. Über diese Genossenschaft werden Aufträge vermittelt und die Angestellten, der div. Unternehmer, bekommen über diese Genossenschaft ihre Aufträge.
Die Angestellten bekommen als Lohn eine Umsatzprovision. Sie sind abhängig von der Genossenschaft. Diese hat auch einen sog. Teilnehmer-bzw.Benutzervertrag,den jeder unterschreiben muß.Wird die Unterschrift verweigert, so darf der Angstellte von keinem der angeschlossenen Unternehmer beschäftigt werden.Da es keine Unternehmer gibt, die nicht in der Genossenschaft sind oder diese keine Angestellten haben, ist das verweigern des Teilnehmervertrages gleich bedeutend einer Kündigung oder Arbeitsverbotes.Jetzt kommt die Frage nach einem Betriebsrat.Wir hätten gerne einen.Da aber alles kleine Unternehmer mit höchstens vier Angestellten, sieht das Betriebsverfassungsgesetz keinen Betriebsrat vor. Was ist mit der Genossenschaft? Kann nicht hier, als Organisation der Unternehmer ein Betriebsrat für alle Angestellten eingerichtet werden? Schönen Tag noch.