Abgeschickt von Johannes Mümken am 03 Januar, 2005 um 18:16:46
Antwort auf: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von Heike am 30 Dezember, 2004 um 09:49:16:
: Hallo,
: wie lange muß man den Wahlunterlagen, Protokolle und dergleichen eigentlich aufheben? Ich durchforste gerade unseren Schrank.
: Danke für eure Hilfe
Hallo Heike,
§19 Wahlordnung zum BetrVG: "Der Betriebsrat hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren."
Ich denke, das gleiche ist auch auf Niederschriften anzuwenden. Anderes wäre ja auch unsinnig, wer weiß schon wer in der nächsten BR-Periode im BR sitzt.
(Allerdings würde ich persönlich sehr genau überlegen, welche alten Niederschriften ich wegwerfe. Mitunter ist es ganz gut, wenn man das eine oder andere auch später noch beweisen kann.)
Ganz anders natürlich bei Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden, diese müssen natürlich für den gesamten Zeitraum der Gültigkeit aufbewahrt werden. Notfalls bis zum Ende aller Tage.
mfg Johannes