Abgeschickt von Julia am 14 Mai, 2003 um 15:02:09
Antwort auf: Nachrücker-Kündigungsschutz von nicole am 14 Mai, 2003 um 08:22:36:
Teil des § 15 Kündigungsschutzgesetz:
Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Kündigung unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; dies gilt nicht für Mitglieder des Wahlvorstands, wenn dieser durch gerichtliche Entscheidung durch einen anderen Wahlvorstand ersetzt worden ist.
Gruß