Abgeschickt von Christian Best am 05 Juni, 2001 um 15:28:38
Antwort auf: BetrVG neu Quutenregelung vom Tisch? von ulli am 05 Juni, 2001 um 15:25:42:
Die Aufteilung in Arbeiter und Angestellte wird mit der Neufassung des BetrVG fallen, dadurch wird es auch keine Gruppenwahl mehr geben. Neu ist die zwingende Bestimmung in der Gesetztesvorlage, das Frauen entsprechend ihres Anteils an den Beschäftigten des Betriebses im Betriebsrat vertreten sein müssen.