Re: Betriebsvereinbarung Pausenzeiten / Raucherpausen


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Abgeschickt von Ernestine am 13 August, 2003 um 07:58:53

Antwort auf: Betriebsvereinbarung Pausenzeiten / Raucherpausen von Coach am 11 August, 2003 um 11:40:59:

: Hallo!

: Unser Unternehmen gliedert sich in zwei Teile - einen Verwaltungs- und einen Lagerbereich. Es gibt nun Unstimmigkeiten seitens des Lagerpersonals, da sich diese Mitarbeiter für Racherpausen und bei besonderen Anlässen (Hersteller spendiert Frühstüch/Mittagessen) von einem Vorgesetzen austragen lassen müssen und die Zeiten von Ihren Mittagspausen abgezogen bekommen. Im Verwaltungsbereich gibt es keine Zeiterfassung und folglich haben die Kollegen zu den o.g. Pausen noch Ihre volle Mittagspause. Jetzt kommt die GL auf uns zu und möchte eine Betriebsvereibarung ins Leben rufen, die aber recht umstritten ist.

: Hierzu würde mich mal interessieren, wie dieses Problem in anderen Firmen gehandhabt wird oder ob jemand andere Erfahrungswerte hat.
: Wir befürchten nämlich, dass das Rauchen auf dem Firmengelände komplett untersagt wird, wenn wir keine Einigung finden. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir als Betriebsrat?

§87/2 Betr.VG/Mittbestimmungsrechte: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Schließt doch eine Betriebsvereinbarung ab mit festen Pausenzeiten (je 5 Min am Vormittag und 5 Min am Nachmittag) als "Rauchpause". Die Zeit wird von der Mittagspause abgezogen oder am Ende des Arbeitstages drangehängt. Der Begriff "Rauchpause" sollte auch nicht in der BV aufscheinen, sonders als allgemeine Erholungspause definiert sein. Ich weiß ja nicht, wie lang eure Mittagspause ist - sollte sie eine Stunde sein, kann man auch je 15 min nehmen und die Mittagspause auf eine halbe Stunde verkürzen.
Gelten muß die BV für alle (Gleichbehandlung). Es sollte auch feste "Raucherecken" geben - dann gibt es keine Kippen, die verstreut liegen und die Nichtraucher werden nicht belästigt. So eine Vereinbarung dient auch der Gerechtigkeit - wenn ein Raucher nur vier mal am Tag je 5-7 Minuten seinen Arbeitsplatz verläßt, sind das: 20-30 Minuten pro Tag, ca 2 Std. pro Woche, ca 11,4 Arbeitstage pro Jahr......Als Arbeitgeber hätte ich da schon lange auf einer Regelung bestanden! (Ich bin selbst Raucherin). Irgend wer wird bestimmt meckern - auch ein BR kann es nicht immer allen recht machen!




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