Abgeschickt von Ernestine am 24 September, 2003 um 11:12:49
Antwort auf: Unzufriedenheit mit Betriebsratsvorsitzende von Michael am 20 September, 2003 um 14:45:50:
: Ich arbeite in einer Firma mit ca. 200 Beschäftigten. Die Vorsitzende des Betriebsrates ist für die Betriebsratsarbeit freigestellt. Aber von dieser Betriebsratsarbeit ist nichts zu merken. Sie beschäftigt sich im Wesentlichen mit anderen Dingen. Sie ist hauptsächlich damit beschäftigt, Besorgungen (auch private) für die Geschäftsleitung zu erledigen. Und es entsteht unter den Mitarbeitern der Eindruck, daß alle Angelegenheiten, die im Betriebsrat besprochen werden, der Geschäftsleitung mitgeteilt werden. Das erschwert die Arbeit des übrigen Betriebsrates ungemein.
: Und das Wohl der Mitarbeiter gerät dadurch wesentlich in den Hintergrund. Entscheidungen, die im Betriebsrat getroffen werden müssen, werden meist im Interesse der Geschäftsleitung getroffen. Das Problem dabei ist, daß auch ein großer Teil des übrigen Betriebsrates, sich meinungsmäßig der Betriebsratsvorsitzenden anschließt, weil es nun mal weniger Arbeit für Sie bedeutet. Die Mitarbeiter fühlen sich manchmal ziemlich durch ihren Betriebsrat verraten. Es scheint, daß ein Teil des Betriebsrates und die Geschäftsleitung, sich zu einem Klüngel zusammengeschlossen hat.
: Was können die Mitarbeiter tun, um die Arbeit des Betriebsrates besser zu kontrollieren und zu optimieren? Bei einem Mißtauensantrag müßten wir Beweise vorlegen. Die Frage ist nur, wo bekommen wir die her und was gilt als Beweis?
Hallo Michael,
hol Dir am besten Unterstützung durch eine im Haus vertrene Gewerkschaft - der Ausschluß eines BR-Mitgliedes oder die Auflösung des BRs muß beim Arbeitsgericht beantragt werden (§23 Betr.VG). Außer der BR schließt ein Mitglied aus.
Mach Dir die Mühe und kämpf Dich durch das Betr.VG - vielleicht findest Du Ansatzpunkte, die Deine Vorwürfe untermauern. (ich gehe davon aus, dass Du gut informiert bist und sich Deine Beschwerden nicht nur auf über drei Ecken Gehörtes begründen!)