Abgeschickt von Ernestine am 09 Oktober, 2003 um 11:03:05
Antwort auf: Misstrauensvotum gegen Betriebsrat ?? von Jasmin am 08 Oktober, 2003 um 14:25:50:
: Hallo,
: wir haben hier in der Firma das Problem, dass unser Betriebsrat nicht mehr das Vertrauen der Belegschaft genießt.
: Es wurden mehrfach vertrauliche Anfragen und Information brühwarm an den Vorstand weitergegeben und in 4 Kündigungswellen hat der BR durch Untätigkeit geglänzt.
: Nun stellen wir uns hier die Frage, ob es möglich ist, dem BR das Misstrauen auszusprechen und Neuwahlen herbeizuführen. Kann da jemand helfen ?
: Viele Grüße,
: Jasmin
§ 23 Betriebsverfassungsgesetz: dort steht, wie so ein Verfahren durchzuführen ist.
Gruß Ernestine