Nachricht über Leitende


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Abgeschickt von timesweep am 09 Oktober, 2003 um 22:34:23

Hallo Kollegen,
habe jetzt gelesen, daß nach §105 Absatz 10 des BetrVG zu den Nachrichtenpflichten der Arbeitgeber die Benachrichtigung bezüglich der Einstellung von Leitenden Angestellten nach betrVG gehört.
Unser Schmusi-Rats-Vorsitzender findet das nicht. Was ist denn in Euren Räten so gebräuchlich?
Danke
Timesweep
p.s. Sorry für das Pseudonym, aber es hat politische Vorteile.


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