Abgeschickt von timesweep am 09 Oktober, 2003 um 22:34:23
Hallo Kollegen,
habe jetzt gelesen, daß nach §105 Absatz 10 des BetrVG zu den Nachrichtenpflichten der Arbeitgeber die Benachrichtigung bezüglich der Einstellung von Leitenden Angestellten nach betrVG gehört.
Unser Schmusi-Rats-Vorsitzender findet das nicht. Was ist denn in Euren Räten so gebräuchlich?
Danke
Timesweep
p.s. Sorry für das Pseudonym, aber es hat politische Vorteile.