Abgeschickt von Karlheinz Gloede Betriebsrat Stahlwerke Bremen am 23 Oktober, 2003 um 19:36:09
Antwort auf: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25? von Schäfers Betriebsrat Teutschenthal am 23 April, 2003 um 13:36:52:
: Die Betriebsärztinunserer Firma möchte bei unseren Kraftfahrern die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G"% durchführen. Es soll nach Aussagen des AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Essen eine neue Richtlinie bzw neue Verfahrensweisen geben, welche das Blutziehen ohne Beteiligung (Betriebsvereinbarung) erlauben. Hat Jemand ,mit diesem Thema Erfahrung? Könnt Ihr uns dazu Hinweise geben. Über eine Antwort währen unsere Kraftfahrer dankbar.
: In Erwartungsvoller Hoffnung
: Der BR Teutschenthal
Sehr geehrter Her Teutschentahl,
wir haben in unserem Werk seit geraumer Zeit diverse Differenzen mit unseren Werksärzten, die unter anderem die G25 benutzen zum Bluttest auf Alkoholmißbrauch.
Nach meiner Kenntnis ist jedliche Blutentnahme freiwillig, der Kollege muss zustimmen, ob für die speziellen G-Untersuchungen oder für die allgemeinen, wie zum Beispiel bei der G25.
Es gibt auch einschlägige Gerichtsurteile, dass ein Drogenscreening (Alkohol) niocht zulässig ist.
mfg