Beriebsratssitzung: Verhinderungsgründe


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Abgeschickt von KerstinGoertz am 25 Januar, 2005 um 16:05:23

Lt.Fitting gilt für Betriebsräte, dass auch Dienstreisen ein Grund für "entschuldigtes Fehlen" bei Betriebsratssitzungen ist.

Wie ist das mit Außendienstmitarbeitern, bei denen ja das Reisen fester Bestandteil ihrer Arbeit ist? Wenn sie ihre Kunden besuchen statt an der BR-Sitzung teilzunehmen, gilt das als entschuldigt oder unentschuldigt? Und wie ist das mit Tagungen, an denen der Außendienst teilnimmt? Gilt dies als entschuldigtes Fehlen oder unentschuldigtes? Bitte um Info mit Hinweis auf die Rechtsprechung. Vielen Dank.


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