Abgeschickt von Günter Kosche am 13 November, 2003 um 13:36:18
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau ist Angestellte in einer privaten Kindertagesstätte im Kölner Raum. Es kommt immer wieder vor, dass sie an Samstagen oder Sonntagen zu Aktivitäten wie z.B. Feiern, Flohmarkt oder Advendmarkt stundenweise "zwangsbeglückt" wird. Unter welchen Voraussetzungen ist das zulässig und wie sieht die Abgeltung dieser Stunden aus?
Bitte um Antwort an meine E-Mail Adresse.
Schönen Dank und freundliche Grüße
Günter Kosche