Re: Austritt aus dem BR


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Abgeschickt von johannes Mümken am 04 Februar, 2005 um 20:11:20

Antwort auf: Austritt aus dem BR von Harry Messerschmidt am 04 Februar, 2005 um 14:32:12:

: Ich habe ein großes Problem. In einer Verhandlung vor der 1. Kammer
: des Arbeitsgerichtes, bei der es in erster Linie um die Entfernung
: einer Abmahnung ging, wurde im Laufe der Verhandlung seitens des AG-
: Rechtsanwaltes der Vorschlag unterbreitet, nicht mehr wegen der Ab-
: mahnung weiter zu verhandeln und eine krankheitsbedingte Kündigung
: mit Abfindung angeboten. Voraussetzung dafür war mein Rücktritt aus
: dem Betriebsrat. Ich habe meinen Rücktritt am nächsten Tag erklärt
: und erhalte jetzt statt einer ordentlichen krankheitsbedingten Kün-
: digung eine ausserordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist.
: Von Abfindung ist jetzt auch nicht mehr die Rede. Ich bin hier offen
: sichtlich arglistig getäuscht worden. Hätte ich vorher geahnt, dass
: durch mein Rücktritt diese prikäre Situation entsteht, hätte ich
: natürlich meinem Arbeitgeber keinen Glauben geschenkt. Vielleicht
: kann mir jemand raten, wie ich mich weiterhin verhalten soll? Hat
: der Arbeitgeber mit der Forderung zum Rücktritt gegen den Grundsatz
: von Treu und Glauben verstossen?
:


Hallo Harry,
da hält sich Dein Arbeitgeber aber für ganz fein pfiffig.
Allerdings war er wohl doch nicht so gut beraten, denn der Kündigungsschutz nach §103 BetrVG wirkt noch ein Jahr nach.
Das heißt, dass Du auch nacah Deinem Rücktritt nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrates und nur außerordentlich gekündigt werden kannst.
Sollte die Kündigung ohne die ausdrückliche Zustimmung des BR ausgesprochen worden sein, dann gehe zu einem Anwalt, (achte darauf, dass es ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist) lehne Dich zurück und genieße was Du erlebst.
Dann wird es für Deinen Arbeitgeber möglicherweise sehr teuer, Dich loszuwerden.
Aber auch wenn Euer BR zugestimmt haben sollte, sind Deine Chancen bei einer Kündigungsschutzklage m.E. recht gut.
Also, es wäre auch nach Deinem Rücktritt aus dem BR keine ordentliche Kündigung möglich gewesen. Ganz offensichtlich hatte der Anwalt Deines Arbeitgebers von Anfang an eine linke Tour vor, und hat eine gewisse Unbedarftheit bei Dir ausnutzen wollen oder selber absolut keine Ahnung von Arbeitsrecht. (wäre nicht der einzige Anwalt)
lass Dich nicht unterkriegen
mfg Johannes



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