Re: Austritt aus dem BR


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Abgeschickt von Johannes Mümken am 08 Februar, 2005 um 21:32:27

Antwort auf: Austritt aus dem BR von Hannelore M. am 07 Februar, 2005 um 23:30:13:

: Zum Beitrag meines Mannes bewegt mich noch eine Frage. Darf der
: Arbeitgeber von einem Betriebsratsmitglied den Austritt aus dem
: BR verlangen, damit er eine ordentliche bzw. ausserordentliche
: Kündigung gegen ihn aussprechen kann?

Hallo Hannelore,
ein Arbeitgeber darf in gar keinem Fall den Rücktritt eines BR Mitgliedes verlangen.
Niemand darf auf irgendeine Weise auf Entschlüsse eins BR-Mitgliedes oder eines Betriebsratsgremiums Einfluss nehmen.
Das würde eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellen, die nach §119 BetrVG mit Haftstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird.
Im Übrigen wirkt der besondere Kündigungsschutz für BR-Mitglieder nach §5 Kündigungsschutzgesetz und §103 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) noch ein Jahr nach Beendigung der BR-Mitgliedschaft nach, das heißt, eine ordentliche Kündigung ist in gar keinem Fall innerhalb dieses Zeitraums möglich und die außerordentliche Kündigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrates und ist nur bei äußerst schwerwiegender Begründung möglich. (z.B. wirklich schweren Straftaten gegen den Arbeitgeber)
Aber wie in allen Fällen des Lebens gilt auch hier: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Sachen.
Also: keinesfalls den Gang zum Arbeitsgericht scheuen!
mfg Johannes


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