Re: Betriebsratsmitglied und Mutterschutz/Elternzeit


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Abgeschickt von Ernestine am 04 Maerz, 2005 um 12:57:51

Antwort auf: Betriebsratsmitglied und Mutterschutz/Elternzeit von S. Licha-Pfaff am 10 Februar, 2005 um 17:51:35:

: Hallo :-)

: Bin seit einigen Jahren Mitglied unseres Betriebsrates und werde voraussichtlich zum 16.2.05 in Mutterschutz gehen und anschliessend 2 Jahre Elternzeit nehmen.

: Bin ich weiterhin berechtigt, mich an der Arbeit im Betriebsrat aktiv zu beteiligen????
: Kann ich mich im Jahr 2006 zur Wiederwahl stellen, auch wenn ich zu dieser Zeit noch in meiner Elternzeit bin????

: Würde mich über eine fachkundige Antwort sehr freuen.
: Danke und viele Grüße,

: S. Licha-Pfaff
Kannst Du - das BAG hat grade entschieden, dass einer MA in der Elternzeit Fahrtkosten erstattet werden müssen (vom AG), wenn sie an den BR-Sitzungen teilgenommen hat. D.h., du kannst weiter aktiv mitarbeiten und dich zur Wahl aufstellen lassen. Aber frag doch noch mal bei der Gewerkschaft nach!!!
Gruß Ernestine





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