Abgeschickt von Ernestine am 04 Maerz, 2005 um 12:57:51
Antwort auf: Betriebsratsmitglied und Mutterschutz/Elternzeit von S. Licha-Pfaff am 10 Februar, 2005 um 17:51:35:
: Hallo :-)
: Bin seit einigen Jahren Mitglied unseres Betriebsrates und werde voraussichtlich zum 16.2.05 in Mutterschutz gehen und anschliessend 2 Jahre Elternzeit nehmen.
: Bin ich weiterhin berechtigt, mich an der Arbeit im Betriebsrat aktiv zu beteiligen????
: Kann ich mich im Jahr 2006 zur Wiederwahl stellen, auch wenn ich zu dieser Zeit noch in meiner Elternzeit bin????
: Würde mich über eine fachkundige Antwort sehr freuen.
: Danke und viele Grüße,
: S. Licha-Pfaff
Kannst Du - das BAG hat grade entschieden, dass einer MA in der Elternzeit Fahrtkosten erstattet werden müssen (vom AG), wenn sie an den BR-Sitzungen teilgenommen hat. D.h., du kannst weiter aktiv mitarbeiten und dich zur Wahl aufstellen lassen. Aber frag doch noch mal bei der Gewerkschaft nach!!!
Gruß Ernestine