Abgeschickt von Kleine Hexe am 14 Maerz, 2005 um 08:51:10:
Antwort auf: Halbtagsarbeit von Thomas am 13 Maerz, 2005 um 19:20:03:
Lies dir mal das Teilzeit- und Befristungsgesetz durch.
Du hast (wenn die Voraussetzungen stimmten) Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit (§ 8) kannst diese aber frühstens nach 2 Jahren ändern.
Eine Erhöhung der Arbeitszeit ist aber nicht mehr so einfach möglich (§ 9).
Die Kündigungsfristen bleiben die gleichen, sofern du eine Arbeitszeitreduzierung nach dem TzBfG hast also keinen neuen Vertrag! unterschreibst.
Solltest du wirklich in dieser Zeit rechtmäßig gekündigt werden, hast du kein Recht auf Abfindung (hast du auch bei Vollzeit nicht), dein ALG wird nach deinem Teilzeitgehalt berechnet.