Abgeschickt von Ernestine am 18 November, 2003 um 10:32:23
Antwort auf: Betriebsrat - Amtszeit/Wahl von HE am 18 November, 2003 um 06:33:21:
: Hallo beisammen,
: sorry, wenn ich mich etwas anonymisiere und vielleicht auch nicht richtig gekuckt habe, ob es die Info schon gibt, aber ich habe echte dringende Fragen.
: Es gibt folgende Situation: 1995 wurde in einem Unternehmen ein Betriebrat gewählt. Es wurde bis heute keine weitere Wahl durchgeführt. Seit diesem jahr tauchen nun immer wieder Betriebvereinbarungen auf, die der damals gewählte Betriebsrat mit unterschreibt.
: a) Ist der 1995 gewählte Betriebsrat noch im Amt?
: b) Sind diese sogenannten Betriebsvereinbarungen gültig, wenn die Mitarbeiter sie unterschreiben?
: c) Wie müßte man nun zu einer Neuwahl vorgehen? Normalerweise ruft die doch der Betriebsrat aus, aber (siehe a) kann er das, wenn die Amtszeit um ist?
: d) Wenn einfach keine Wahlen stattfanden, hat die Belegschaft dann implizit damit ausgedrückt, dass sie keinen Betriebrat mehr will? Wenn ja, dann dürfte es aber keine Betriebsvereinbarungen zw. Betriebsrat und Geschäftsleitung geben.
: Fragen, die sich auch immer wieder im Kreis drehen, nur weiß bei uns keiner eine Antwort, auch Anwälte nicht. Kennt hier jemand Lösungsmöglichkeiten? Stellen in Gesetzen (das Betriebsverfassunggesetz hat bisher auch nichts hergegeben, oder ich habe nicht richtig gelesen) oder gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen?
: Anyway besten Denk und wenn es nur für's Lesen ist und viele Grüße
: HE
Hallo, dies ist eine umfassende Fragestellung - die Beantwortung würde Seiten füllen! Kurzinfo: jeder BR MUSS zu dem gesetzlichen Termin neu gewählt werden (letzten Wahlen waren 2002), geschieht dies nicht, gibt es keinen BR mehr, also können auch keine neuen Betriebsvereinbarungen unterschrieben werden. Hol dir bitte das Betr.VG unter Juracity.de aus dem i-net, kontaktiere die für euch zuständige Gewerkschaft, die soll mal aktiv werden und dich richtig beraten. Du kannst mich auch gern direkt kontaktieren. Gruß Ernestine