Abgeschickt von Sascha am 18 Maerz, 2005 um 14:54:13:
Hallo!
Stellt die Freistellung eines BR-Mitgliedes, spricht Verzicht auf dessen Arbeitsleistung bei Fortzahlung der Bezüge, eine Behinderung
der Betriebsratsarbeit dar - trotz Teilnahmemöglichkeit an Sitzungen sehe ich andere Pflichten nach BetrVG durch eine Freistellung als nicht leistbar - oder wie kann man dem Arbeitgeber am besten gegenübertreten. Der Kollege geht extern natürlich den Weg über seinen Rechtsbeistand, aber wir möchten als Gremium ebenfalls klar Stellung beziehen - Gespräche und "klare" Aussagen in Richtung des Arbeitgebers fruchteten nicht.
Danke.