Re: Betriebsrat - Amtszeit/Wahl


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Abgeschickt von HE am 18 November, 2003 um 19:13:16:

Antwort auf: Betriebsrat - Amtszeit/Wahl von HE am 18 November, 2003 um 06:33:21:

Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Das Betriebsverfassungsgesetz habe ich, ich werde es mal ganz lesen, weiß aber nicht genau, welche Stelle ich suchen muß.

Eine Zuständige Gewerkschaft gibt es bei uns nicht, auch keinen Manteltarifvertrag o.ä. Die Situation ist: Wir reden über eine GmbH, die reiner Dienstleister ist, von Elektronik über Verfahrenstechnik bis zur Softwareentwicklung, ein etwas groß geratenes Ingenieurbüro mit ca. 150 Mitarbeitern. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer gehören einem Vertretungverband an, die Arbeitsverträge sind (zumindest bis auf einige wenige) AT, mit Anlehnung (aber nicht übernahme) an den Tarif den die IG-Metall (heißen tut der anders) für Nordbaden ausgehandelt hat.

Es geht hier gar nicht darum vor ein Arbeitsgericht zu ziehen, es geht um die Frage des Istzustandes, der nach der jetzigen Antwortlage ist: Wir haben keinen Betriebsrat und damit kann es auch keine Vereibarungen über ihn geben.

Ob der Sollzustand nun ein Betriebsrat ist oder nicht, das ist ebenfalls nicht klar. Wir dürfen wieder einen wählen, auch das ist bekannt, notfalls per Arbeitsgericht.

Wir haben also keinen Betriebsrat. Die Frage die unter Annahmer der Richtigkeit dieser Feststellung jetzt auftritt ist, ob dieser Zustand legal ist, denn wenn einmal einer da war, muß ein neuer gewählt werden. Dies geschah nicht und damit sind wir in einer Situation, die niemand so recht beurteilen kann, weil auf der anderen Seite eine Aussage kusiert, dass wenn einmal ein Betriebsrat da war, er nur mit einer Art schriftlicher Erklärung der Belegschaft wieder abgeschafft werden kann aber nicht einfach durch nicht durchgeführte Wahlen implizit als abgeschafft gelten kann.

Sorry, wenn ich hier falsch bin, aber die Frage ist nicht Pro-Betriebsrat, im dem Sinne, dass Belegschaftswunsch unbedingt einer da sein soll. Sie ist eine der dringenden Klärung bedürftige Frage, damit die Mitarbeiter den aktuellen Rechtszustand kennen.

Gruß
HE



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