Re: neuwahlen?


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Abgeschickt von Ernestine am 20 April, 2005 um 09:56:34

Antwort auf: neuwahlen? von charlie am 18 April, 2005 um 23:39:47:

: hi,

: bei uns gab es vor kurzem eine betriebsübernahme. jetzt ist meine frage, ob vielleicht die möglichkeit besteht. das wir ein recht auf neuwahlen haben. denn seit der übernahme haben wir das gefühl das der betriebsrat mehr gegen die mitarbeiter arbeitet!!!!
Hallo,
BetrVG §21 regelt das, nach spätestens 6 Monaten muss neu gewählt werden.
Gruß Ernestine




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