Abgeschickt von gerold am 21 November, 2003 um 12:11:50
Antwort auf: Re: Betriebsrat - Amtszeit/Wahl von HE am 18 November, 2003 um 19:13:16:
: Wir haben also keinen Betriebsrat. Die Frage die unter Annahmer der Richtigkeit dieser Feststellung jetzt auftritt ist, ob dieser Zustand legal ist, denn wenn einmal einer da war, muß ein neuer gewählt werden. Dies geschah nicht und damit sind wir in einer Situation, die niemand so recht beurteilen kann, weil auf der anderen Seite eine Aussage kusiert, dass wenn einmal ein Betriebsrat da war, er nur mit einer Art schriftlicher Erklärung der Belegschaft wieder abgeschafft werden kann aber nicht einfach durch nicht durchgeführte Wahlen implizit als abgeschafft gelten kann.
Hmmm, §§16 und 17 BetrVG interpretiere ich so, dass kein Zwang besteht, einen Betriebsrat zu haben. Schließlich wird das Amtsgericht auch nur dann tätig, wenn ein Antrag vorliegt. Bezüglich einer schriftlichen Erklärung um den BR abzuschaffen hab ich nichts gefunden, deswegen geh ich davon aus, dass jene Notwendigkeit nicht besteht.
Gruß, Gerold