Abgeschickt von Petra am 21 November, 2003 um 17:25:34
Wie verhält es sich in einem Betrieb, in dem Arbeitnehmer und Beamte tätig sind? Ist es mögich NUR einen Betriebsrat oder NUR einen Personalrat zu wählen, oder muss Betriebsrat UND Personalrat extra gewählt werden? Lt. §7 Betriebsverfassungsgesetz dürfen ja nur Arbeitnehmer einen Betriebsrat wählen.
Viele Dank für evtl. Antworten
Petra