Abgeschickt von Ernestine am 03 Januar, 2006 um 09:14:35
Antwort auf: Betriebsversammlung beantragen von Nico am 20 Dezember, 2005 um 16:25:21:
: Hallo,
: wir wollen als Belegschaft kurzfristig eine Betriebsversammlung einberufen. Ziel ist es, dem BR einige Fragen zu stellen.
: Wie machen wir als Belegschaft dies formal korrekt?
: Müssen hier z. B. 25% der Belegschaft diesen Antrag stellen?
: Bitte um kurze Infos.
: DANKE
: Gruß Nico
Hallo Nico,
das ist richtig - mindestens 25% der AN müssen eine BV beantragen, der BR ist dann verpflichtet, sie einzuberufen. Oder die Gewerkschaft muss die BV beantragen (dann braucht ihr die 25% nicht).
Gruß Ernestine