Nach dem Ausscheiden eines Betriebsratsmitgliedes


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Abgeschickt von Jürgen am 28 November, 2003 um 19:42:24

Ist ein Betriebsratsmitglied freiwillig aus dem Unternehmen ausgeschieden, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Was ist aber wenn kein Ersatzmitglied mehr zur Verfügung steht, d.h. es gibt keine Person mehr, die bei der letzten Betriebsratwahl auch nur kandidiert hätte. Ist der Betreisrat in einem solchen Fall neu zu wählen?


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