Abgeschickt von Ernestine am 16 Januar, 2006 um 08:13:16
Antwort auf: Wahlvorstand von matt am 11 Januar, 2006 um 15:19:21:
: Hallo ! Ab heute haben wir keinen betriebsrat mehr ! Vom wahlvorstand haben 4 personen ihr amt niedergelegt...wir sind noch zu zweit im wv ,aber handlungsunfähig. Wie fülle ich den wahlvorstand wieder auf ??
: P.s. der arbeitgeber droht mir mit kündigung ! Wer weis rat ? Danke!!
Hallo,
habt Ihr nun keinen BR mehr oder keinen Wahlvorstand? Sollte es die erste BR-Wahl werden?
für den Wahlvorstand braucht ihr 3 Wahlberechtigte MA. §16 und §17 des BetrVG lesen oder/und an eine Gewerkschaft wenden!
Drohen kann der AG mit Kündigung (tun sie ja oft) - er verstößt damit gegen §20/2 BetrVG. Kein Gespräch mit dem AG allein!
Gruß Ernestine