Abgeschickt von Theodor Zimmermann am 03 Dezember, 2003 um 00:20:44
Ich bin BR-Vorsitzender (Firma hat ca. 90 Beschäftigte = 5 Br-Mitglieder), mein Stellvertreter ist aus persönlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten. Er möchte als BR-Mitglied tätig sein, aber nicht mehr als mein Stellvertreter. - Ist Nachwahl für den Stellvertreter des BR-Vorsitzenden notwendig oder wählt der Betriebsrat den neuen stellvertretenden Vorsitzenden. Danke für Antwort/en.