Abgeschickt von Christian Best am 27 Januar, 2006 um 10:15:03
Antwort auf: BR-Wahl 2006 (Betrieb / Tochter ) von Bernhard am 27 Januar, 2006 um 09:34:10:
Hallo Bernhard,
nach Deinen Ausführungen handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen (Mutter- und Tochterunternehmen).
Das BetrVG sagt hierzu in § 2 Abs. 2 Satz 1 BetrVG eindeutig, dass immer dann wenn Arbeitskräfte oder Betriebsmittel gemeibsam benutzt oder verwaltet werden, ein gemeinsamer Betrieb zu Vermuten ist.
In Eurem Fall ist dies zu bejahen (keine eigene Personalabteilung, d.h. Personalplanung und u.U. Personaleinsatzplanung erfolgt durch das Mutterunternehmen.
Daraus ergibt sich folgende Handlungsweise des Wahlvorstandes:
1. Der Wahlvorstand stellt im Rahmen einer Sitzung fest, das es sich bei Euch um einen gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen nach § 2/2 S.1 handelt.
2. Dieser Beschluss wird mit einem Anschreiben versehen und an den Arbeitgeber zugesandt, gleichsamm bittet man den Arbeitgeber um die Erstellung der Beschäftigtenliste (Mutter- und Tochterunternehmen).
3. Das zu erstellende Wahlausschreiben und die dazugehörige Wählerliste beinhaltet alle Beschäftigten beider Unternehmen, die Schwellenwerte für die Betriebsratsgröße (§ 9 BetrVG) ergebe sich aus der Wählerliste plus mögliche Vorausschau der in der Regel Beschäftigten.
Soweit erst einmal.
Solltet Ihr noch weitergehende Fragen haben könnt Ihr Euch per Telefon 03445-2610730 oder Mail: christian.best@betriebsrat-aktuell.de melden.
Liebe Grüße
Christian