Re: Übernahme von Gesamt- und Konzernbetriebsratsfunktionen durch lokalen Betriebsrat


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Abgeschickt von Thomas am 05 Februar, 2006 um 10:37:02

Antwort auf: Re: Übernahme von Gesamt- und Konzernbetriebsratsfunktionen durch lokalen Betriebsrat von christian Best am 30 Mai, 2002 um 16:23:18:

Na hoffentlich aht der Kollege angerufen und hat dann eine richtige Auskunft bekommen!
Der einzelne Betriebsrt in einem Unternehmen mit mehreren betriebsratsfähigen Standorten übernimmt keineswegs die Funktion des Gesamt- und schon gar nicht die Funktion des Konzernbetriebsrates.
Lediglich in den Mitbestimmungsangelegenheiten, die das BetrVG dem GBR originär zuordnet übernimmt der örtliche Betriebsrat dessen Funktion, weil das Mitbetsimmungsrecht sonst verlustig ginge.
Zur ativen Handlung aber setzt das BetrG schon das Vorhandensein eines "echten" GBR voraus.





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