Abgeschickt von Marc am 07 Maerz, 2006 um 02:25:52
Antwort auf: BR Wahlen! Bisheriger BR will nach 13/3 BetrVG zurücktreten!? von Suchy am 06 Maerz, 2006 um 12:52:11:
Hallo Suchy,
ich verstehe die Aktion deines BV auch nicht!
Die Wahlen finden nach dem BetrVG vom 01.03 - 31.05. einer Wahlperiode statt oder wenn andere Gründe nach § 13 BetrVG gegeben sind.
Allerdings ist es auch so, dass ein Betriebsrat genau 4 Jahre im Amt bleibt, egal wann die nächste "normale Wahl" nach 13/1 BetrVG sattfindet.
In eurem Fall ist die BR-Wahl schon morgen, der neue BR könnte aber erst Ende Mai seine Arbeit aufnehmen.
Den Verweis auf 13/3 deines BV irritiert mich ein wenig: Schließlich bezieht sich diese Norm auf BR´s, die außerhalb der regelmäßigen BR-Wahlen gewählt wurden. Das ist aber bei euch nicht der Fall.
Was bringt ein Schritt, wie ihn dein BV vorschlägt? - Der neue BR könnte seine Arbeit sofort aufnehmen! Wenn das aber nur Angfänger sind, werden die sich u.U. bedanken. Wenn diese ihre BR-Arbeit erst in gut drei Monaten beginnen müssen, können sie sich noch vorbereiten.
Anderseits gibt es auch Fälle, wo die auscheidenden Betriebsräte - vorsichtig ausgedrückt - nicht mehr als zu arbeitsfreudig sind. Dann ist es widerum Verständlich, dass ein engagierter BV die unmotivierten Kollegen gerne so schnell wie möglich los werden möchte.
Die Konsequenz des vorzeitgen Verlustes des besonderen Kündigungsschutzes trifft allerdings zu.
Ich schlage also folgendes vor: Betriebsratsmitglieder sind nicht die willigen Handlanger eines BV! Ein Beschlussantrag auf Auflösung des BR kann auch mehrheitlich abgelehnt werden; dann ist er weg! Derjenige, der einen Beschlussantrag einbringt, muss ihn auch begründen und ggf. auch Fragen dazu beantworten. Wen die Begründung und die Antworten nicht überzeugen, soll gegen den Antrag stimmen.
Gruß Marc