Abgeschickt von Ralf Unger am 20 Dezember, 2003 um 08:36:54
Antwort auf: Re: Behinderung der BR Arbeit von Ernestine am 27 November, 2003 um 12:05:36:
: : Hallo Kolleginnen und Kollegen,
: : ich habe ein "kleines" Problem mit meinem direkten Vorgesetzten.
: : Jedesmal, wenn ich mich für meine BR Tätigkeit bei Ihm abmelde, bekomme ich zu hören, dass das langsam zu weit geht und er sich das nicht mehr gefallen lässt.
: : Gebt mir bitte mal Tipps, wie ich Ihm entgegnen kann, ohne mit rechtlichen Schritten zu drohen.
: : Gruß
: : kc
: Sorry, wenn der Vorgesetzte die "Spielregeln" (sprich BR-Arbeit geht vor Abteilungsarbeit) nicht kennt oder nicht akzeptiert, hilft nur die Auseinandersetzung und der Hinweis, dass die Behinderung der BR-Arbeit einen Verstoß gegen das Gesetz ist.
laut § 119 BerVG. ist dies verhalten eine Staftat und wird lt. diesem mit Geldstrafe oder unter Umständen mit bis zu einem Jahr Gefangnis geahndet
mfg. Ralf