Re: Behinderung der BR Arbeit


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Abgeschickt von Ralf Unger am 20 Dezember, 2003 um 08:36:54

Antwort auf: Re: Behinderung der BR Arbeit von Ernestine am 27 November, 2003 um 12:05:36:

: : Hallo Kolleginnen und Kollegen,

: : ich habe ein "kleines" Problem mit meinem direkten Vorgesetzten.
: : Jedesmal, wenn ich mich für meine BR Tätigkeit bei Ihm abmelde, bekomme ich zu hören, dass das langsam zu weit geht und er sich das nicht mehr gefallen lässt.
: : Gebt mir bitte mal Tipps, wie ich Ihm entgegnen kann, ohne mit rechtlichen Schritten zu drohen.

: : Gruß
: : kc
: Sorry, wenn der Vorgesetzte die "Spielregeln" (sprich BR-Arbeit geht vor Abteilungsarbeit) nicht kennt oder nicht akzeptiert, hilft nur die Auseinandersetzung und der Hinweis, dass die Behinderung der BR-Arbeit einen Verstoß gegen das Gesetz ist.

laut § 119 BerVG. ist dies verhalten eine Staftat und wird lt. diesem mit Geldstrafe oder unter Umständen mit bis zu einem Jahr Gefangnis geahndet
mfg. Ralf



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