Abgeschickt von Ernestine am 05 April, 2006 um 13:36:07
Antwort auf: Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz von Ernestine am 05 April, 2006 um 13:25:41:
: : Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch für das Jahr, wenn jemand Anfang Juni in Mutterschutz geht.
: : Es gibt doch die Regelung, wenn jemand weniger wie ein halbes Jahr angestellt ist, das der Urlaubsanspruch dann gestaffelt wird.
: : Wie ist das nun, wenn eine Kollegin Anfang Juni in Mutterschutz geht. Wieviel Urlaubstage hat sie dann zur Verfügung (Ganzes Jahr 30 Tage)
: : Wäre nett wenn mir jemand schnell helfen könnte...
: Hallo,
: der Urlaubsanspruch wird mit 1/12 pro Monat bis zum Eintritt in den Mutterschutz berechnet = 5 Monate x 2,5= 12,5. Halber Tag wird immer aufgerundet = 13 Arbeitstage.
: Gruß Ernestine
UPS, da hab ich moch wohl blamiert - nicht korrekt recherchiert, Kleine Hexe hat recht!!!!