Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz


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Abgeschickt von Ernestine am 05 April, 2006 um 13:36:07

Antwort auf: Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz von Ernestine am 05 April, 2006 um 13:25:41:

: : Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch für das Jahr, wenn jemand Anfang Juni in Mutterschutz geht.

: : Es gibt doch die Regelung, wenn jemand weniger wie ein halbes Jahr angestellt ist, das der Urlaubsanspruch dann gestaffelt wird.

: : Wie ist das nun, wenn eine Kollegin Anfang Juni in Mutterschutz geht. Wieviel Urlaubstage hat sie dann zur Verfügung (Ganzes Jahr 30 Tage)

: : Wäre nett wenn mir jemand schnell helfen könnte...
: Hallo,
: der Urlaubsanspruch wird mit 1/12 pro Monat bis zum Eintritt in den Mutterschutz berechnet = 5 Monate x 2,5= 12,5. Halber Tag wird immer aufgerundet = 13 Arbeitstage.
: Gruß Ernestine

UPS, da hab ich moch wohl blamiert - nicht korrekt recherchiert, Kleine Hexe hat recht!!!!




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