Re: Betriebsausschuß


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Abgeschickt von Berliner am 27 Dezember, 2003 um 00:59:15

Antwort auf: Betriebsausschuß von Sven am 10 November, 2003 um 13:32:54:

Hallo Sven

Intressant wäre es zu wissen um welche BA`s es sich da handelt, aber egal.
Die Betriebsausschüsse handeln im Auftrag des BR und haben ihm Rechenschaft abzulegen. Sie dürfen nur das durchsaetzen, wozu der BR sie beauftragt.
Die Mitglieder des BA können jederzeit vom BR ausgetauscht werden.
Der BR ist die einzige Vetretung der AN im Betrieb und somit Gegenüber des AG.

Gruß Berliner


: In unserem Betriebsrat gibt es leider keine gute Zusammenarbeit.
: Unser Vorsitzender hat seine eigene Rechtsauffassung und versucht sie mit allen Mitteln im BR durchzusetzen. Da er aber oft im BR an einer entsprechenden Mehrheit scheitert, versucht er es jetzt über den Betriebsausschuß.
: Es sollen alle Aufgaben des BR an den BA übertragen werden; da er dort immer über eine entsprechende Mehrheit verfügen würde.
: Dies ist meines Wissens nach beim § 80 und § 87 BetrVG nicht möglich.
: Liege ich da mit meiner Meinung richtig???
: Danke für Eure Hilfe.
: Gruß Sven




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