Abgeschickt von Ernestine am 16 Mai, 2006 um 10:55:32
Antwort auf: Wiedereingliederung von freigestellten Betriebsräten von Fred am 04 Mai, 2006 um 16:50:33:
: Hallo,
: einer unserer aktiven Betriebsräten ist zwar wieder gewählt worden, jedoch nicht mehr freigestellt. Er war 4 Jahre freigestellt. Auf Grund der neuen Stimmenverteilung hat es für ihn nicht mehr gereicht. Nun gibt es Probleme da Abteilungen ihn nicht haben wollen(aktiver BR) und das Personalbüro die Aussage tätigt, wir haben keine Stelle. Habt Ihr da in der Richtung Erfahrung, wie man ihm helfen kann? Was hat er für Rechte. Über Unterstützung würden wir uns freuen.
: Herzliche Grüße
: Fred
Hallo,
es ist Sache der Geschäftsleitung, dem MA einen Arbeitsplatz (dieser muss dem vor der Freistellung vergleichbar sein)zu geben. Der AG muss damit rechnen, dass ein freigestellter MA wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden muss! Als BR könnt ihr das vorantreiben und Vorschläge einbringen, vor allem aber den AG auf seine Pflicht zur Eingliederung des MA hinweisen. Achtet darauf, dass der Kollege nicht gemobbt wird (von Kollegen und Vorgesetzten)!
Gruß Ernestine