Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern


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Abgeschickt von Snoopy am 27 Dezember, 2003 um 15:22:58

Hallo ans Forum,
ich würde gerne wissen, wie es mit dem Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern aussieht. Stimmt es, dass "ordentliche" Mitglieder einen Schutz von Amtszeit (4 Jahre) plus "Nachlauf" von einem Jahr genießen und Ersatzmitglieder auch (§ 15 KSchG)?
Macht es einen Unterschied, ob man als Ersatzmitglied bereits an Sitzungen teilgenommen hat oder nicht? Wenn, ja, gibt es eine bestimmte Anzahl von Sitzungen, die ein Ersatzmitglied mit einem "normalen" Mitglied gleichstellen? Ich habe irgend wo gelesen, dass nur ein Kündigungsschutz eines Ersatzmitgliedes von 6 Monaten nach einer teilgenommenen Sitzung besteht, kann das sein? Wer kann mir dazu Auskunft geben?
Im Voraus herzlichen Dank
Snoopy


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