Abgeschickt von Bernhard am 19 Juli, 2006 um 15:04:32
Antwort auf: Bildschirmarbeitsplatz-Brille von Bernhard am 19 Juli, 2006 um 13:52:24:
... hab' natürlich das wichtigste vergessen:
Ich denke, der Arbeitgeber ist verpflichtet die Kosten (ohne Sonderausstattung) zu tragen.
In unserm Fall möchte der AG eine Betriebsvereinbarung abschliessen, mit "Höchsterstattung" von 80 € (dafür gibt's heute auch keine einfache Brille mehr).
Kann ich überhaupt eine Betriebsvereinbarung abschliessen, die m.E. in diesem Fall die gesetzliche AG Verpflichtung ausser Kraft setzt (d.h. zum Nachteil der AN) ??
Gruß
Bernhard