Abgeschickt von Johanna am 02 Januar, 2004 um 23:15:15:
Antwort auf: Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern von Snoopy am 27 Dezember, 2003 um 15:22:58:
Hallo,
einfache Frage, also:
das Prinzip ist so, daß ein BR für die Amtszeit und ein Jahr danach geschützt ist. Gleiches Gilt, falls ein Ersatzmitglied einen BR vertritt, für diese Amtszeit ist es quasi selbst BR. Kommt das ordentliche Mitglied zurück, so Endet die Amtszeit des Ersatzes und es gilt die nachlaufende Frist.
Sollte das Ersatzmitglied mal wieder einspringen, so fängt die Jahresfrist erneut an.
Gruß
Johanna