Re: Abmahnung BV.


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Abgeschickt von Ernestine am 05 Januar, 2004 um 11:14:28

Antwort auf: Re: Abmahnung BV. von Johanna am 02 Januar, 2004 um 23:17:46:

: Hallo,
: eine Abmahnung kann nur aus einer Verletzung des vertraglichen Arbeitsverhältnisses erfolgen. Das sehe ich hier nicht. Woher weiß der AG eigentlich, daß das Schloß ausgetauscht ist?
: Einschränkung zum neuen Schloß: Bin nicht sicher ob es einen Anspruch auf abgeschlossene Räume gibt (Sicehrheitsproblem)???
: Weiß da jemand was?
: Gruß
: Johanna

Hallo, Zugang zum BR-Büro dürfen nur Mitglieder haben, da dort ja auch Unterlagen lagern, die der Arbeitgeber nicht einsehen darf (Sitzungsprotokolle, Gesprächsprotokolle von Mitarbeitern,.......). Für Notfälle evtl. einen Schlüssel an einer neutralen Stelle hinterlegen, der nur gegen Unterschrift und mit Zustimmung eines BR-Mitgliedes herausgegeben werden darf. Schränke im BR-Büro abschließen! (§40, der BR hat "Hausrecht" im BR-Büro. Rechturteile dazu im Däubler - Bund Verlag.)
Gruß Ernestine


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