Abgeschickt von Kleine Hexe am 31 Januar, 2007 um 08:59:03:
Antwort auf: Urlaubsanspruch Mutterschutz von Mel am 25 Januar, 2007 um 10:09:09:
Maßgeblich ist das Ende des Mutterschutzes bzw. der Beginn der Elternzeit.
Für jeden vollen Monat Elternzeit wird der Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt.
Das heißt auch, beginnt die Elternzeit erst am 2. eines Monates so besteht für diesen Monat noch Urlaubsanspruch.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/gesetzestext.htm#§17