Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz


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Abgeschickt von Kleine Hexe am 31 Januar, 2007 um 08:59:03:

Antwort auf: Urlaubsanspruch Mutterschutz von Mel am 25 Januar, 2007 um 10:09:09:

Maßgeblich ist das Ende des Mutterschutzes bzw. der Beginn der Elternzeit.
Für jeden vollen Monat Elternzeit wird der Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt.
Das heißt auch, beginnt die Elternzeit erst am 2. eines Monates so besteht für diesen Monat noch Urlaubsanspruch.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/gesetzestext.htm#§17





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