Re: BR Vorsitzenden sowie Stellvertreter abwählen und mehr


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Abgeschickt von ernestine am 05 Maerz, 2007 um 13:18:08

Antwort auf: BR Vorsitzenden sowie Stellvertreter abwählen und mehr von mareike am 01 Maerz, 2007 um 22:01:17:

: Hallo,

: wir, ein 9-köpfiger Betriebsrat, sind an einer Abwahl unseres Vorsitzenden sowie auch Stellvertreters interessiert. Bzw. sogar noch mehr als eine Abwahl. Kurzer Hintergrund: Vorsitzender und Stellvertreter legen einen Führungsstil zu Tage, der absolut nicht tragbar ist. Nur eigene Interessen werden vertreten. Die AN sind für Beide nichtig. Alle Ämter auch GBR usw. wurden an sich gerissen. Es werden nur noch Probleme geschaffen, enorme Kosten produziert, Betriebsratmiglieder gemobbt und der AG dumm gemacht. Wir haben hierzu eine ganz andere Einstellung und wollen was verändern. Leider ist ein Gespräch mit beiden nicht möglich. Wichtig: Sachen werden unterschlagen sowie auch Gesetze nicht eingehalten. Wie wir abwählen können, ist bekannt. Kann uns aber einer aus Erfahrung berichten, wo der Vors./Stellv. ausgeschlossen wurden? Oder können wir uns an bestimmt § halten?
: Danke vorab für Eure Hilfe.

: Lg Mareike
Moin Mareike,
bei Pflichtverletzung können die Kollegen ausgeschlossen werden § 23 BetrVG. Bei 9 BR-Mitglieder ist die Beschlussfassung doch eindeutig, da könnt ihr noch heute einen anderen Vorsitzenden und den Stellvertreter wählen. Und dann den Ausschluss der beiden "jetzigen" am Arbeitsgericht beanttragen (Fakten sammeln!). Das geht in der Regel recht schnell.
Gruß Ernestine




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