Abgeschickt von Bernd am 13 April, 2007 um 00:50:34:
Antwort auf: Re: Tarifvertragstext + BV von ernestine am 28 Maerz, 2007 um 13:18:15:
: : Aus Tarifvetrag:
: : Der Arbeitnehmer soll auf seinen Antrag hin nicht zur Arbeit eingeteilt werden. .....
: :
: : Antragsfristen, Fristen und Form der Beantwortung (Ablehnung) des Antrags sind in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.
: : ------------------------------------------------------------
: : TV ist fast 2 Jahre gültig. Seit ca. einem Jahr versuche ich den BR dazu zu bewegen, die o.a. BV abzuschliessen. Was kann man da machen?
: Hallo,
: Du kannst über die Gewerkschaft Druck ausüben (BR vernachläßigt seine Pflichten), über den Arbeitgeber (wenn ich es richtig beurteile ist das ein Haustarifvertrag, den der AG ausgehandelt hat?!) oder über das Arbeitsgericht.
: Gruß Ernestine
: ist doch wohl klar, wer den BR stellt>> genau, die Gewerkschaftsmitglieder!!
Ist keine Kritik, aber es wäre genauso, als wenn man den Buchhalter beauftragt seine Buchführung zu prüfen. Trotzdem: Danke! Bernd