Abgeschickt von ernestine am 08 Mai, 2007 um 13:19:30
Antwort auf: Ersatzmitglieder von Vivi am 07 Mai, 2007 um 08:51:10:
: Hallo,
: wir haben im BR eine Diskussion über das Nachladen von Ersatzmitgliedern. Bisher haben wir bei Krankheit und Urlaub nachgeladen, konnte ein Mitglied wegen Verhinderung durch die Arbeit nicht kommen, haben wie kein Ersatzmitglied nachgeladen. Einige von uns wollen aber nun, dass wir, sobald ein ordentliches BR-Mitglied aus was für einem Grund auch immer, nicht an der Sitzung teilnehmen kann, ein Ersatzmitglied nachladen. Außerdem soll diese Regelung in unsere Geschäftsordnung aufgenommen werden. Ist eine solche Regelung korrekt? Wir wollen ja auch nicht, dass unsere Beschlüsse im Falle eines Falles anfechtbar werden.
: Wir wird das bei Euch geregelt? Bin über jede Hilfe dankbar.
Moin,
Verhinderung durch Arbeit ist kein Grund zum Fernbleiben - BR-Arbeit geht immer vor. Wenn Betriebsabläufe aufrecht erhalten werden müssen, ist eine Vereinbarung mit dem AG vorteilhaft, in der das Nachladen der Eratzmitglieder vereinbart wird. Läßt er das nicht zu, kann es als Behinderung der BR-Arbeit ausgelegt werden (der AG muss dafür sorgen, dass der BR seiner Tätigkeit nachgehen kann, indem er ausreichend Personal zur Verfügung stellt.)Bei URlaub und Krankheit ist die Einladung der Nachrücker durch das Gesetz gedeckt.
Gruß ERnestine