Abgeschickt von Kleine Hexe am 09 Januar, 2004 um 08:06:41:
Antwort auf: Ende Mutterschutz von Niels am 08 Januar, 2004 um 09:49:18:
Wenn sie während der Elternzeit eine 3/4-Stelle hatte, welche nachvollziehbaren Gründe hat der AG die gleiche Stelle nicht mehr anzubieten?
Die Kollegin muß einen Teilzeitantrag nach dem TzBfG stellen und evtl. auch ihren Anspruch einklagen (natürlich nur wenn alle Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch bestehen)