Abgeschickt von Thomas Springer RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht am 04 September, 2007 um 22:22:05:
Antwort auf: Personalbogen von Jens Schulz am 04 September, 2007 um 20:03:50:
Hallo zusammen, ich hoffe, Euch bringt die folgende Entscheidung weiter:
Hessisches Landesarbeitsgericht 5. Kammer
Entscheidungsdatum:02.11.2006
Aktenzeichen:5 TaBVGa 196/06
Leitsätze:
1. Mit der Aufforderung an die Arbeitnehmer eines Finanzdienstleistungsinstitutes, alle 2 Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit gemäß § 14 Abs 2 Nr 3 Geldwäschegesetz (juris: GwG) vorzulegen, trifft der Arbeitgeber eine mitbestimmungspflichtige Regelung im Sinne von § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG. (Rn.34)
2. Dies gilt jedenfalls, wenn die Aufforderung sich nicht nur an die für Finanztransaktionen zuständigen Arbeitnehmer richtet. (Rn.37)
Weitere Fragen-auch zu dem Urteil- beantwortet Euch Euer RA oder Eure RAin.
Viel Erfolg!
Thomas Springer