Re: Leitende Angestellte


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Abgeschickt von Ernestine am 14 September, 2007 um 09:55:23

Antwort auf: Leitende Angestellte von Frank Schubert am 09 September, 2007 um 18:26:01:

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: welche Einflussmöglichkeiten haben leitende Angestellte in Bezug auf den BR? Sind sie BR wahlberechtigt? Muss der Betriebsrat Sie in Konfliktfällen vertreten? Dürfen Sie ohne Einladung an Betriebsversammlungen teilnehmen? Oder zählen Sie als AG im rechtlichen Sinne?

: Vielen Dank für Eure Antwort

: Gruß Frank
Moin,
es ist genau festgelegt, wer leitender Angestellter ist: wird außertariflich bezahlt, darf einstellen und entlassen, hat evtl. Prokura,
(Ausnahmen sind Chefärzte, werden von den Gerichten zu den leitenden gezählt, selbst wenn sie nicht eigenständig einstellen und entlassen dürfen).
Sie werden nicht vom BR vertreten, in der Regel stehen sie nicht auf der Seite der Mitarbeiter! Sie dürfen nicht wählen, sie dürfen an ordentlichen Betriebsversammlungen teilnehmen. In der Regel werden sie als Vertreter der AG gesehen.
Gruß Ernestine





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