Re: Normales Wahlverfahren-nicht genügend Kandidaten! :-/


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Abgeschickt von ernestine am 08 Dezember, 2007 um 19:00:38

Antwort auf: Normales Wahlverfahren-nicht genügend Kandidaten! :-/ von Anne am 05 Dezember, 2007 um 11:23:45:

: wir sind ein unternehmen mit knapp über 100 mitarbeitern, bei uns findet das normale wahlverfahren zum ersten mal statt. wir müssen mindestens 7 br mitglieder haben, im besten fall natürlich noch ersatzmitglieder. wir haben aber bisher nur 6 kandidaten auf einer vorschlagsliste, von einer 2. liste ganz zu schweigen... wenn sich nicht noch mindestens ein kandidat findet findet die wahl dann nicht statt? gibt es dann überhaupt keinen br?

Moin,
§ 11 BetrVG: Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
Ihr könnt auch mit einer Liste wählen lassen, ist bei der Betriebsgröße auch sinnvoller.
Allerdings wären ein paar mehr Kandidaten von Vorteil, es kommt immer wieder vor, dass jemand während der Amtszeit ausscheidet. Ihr könnt Euch auf fünf Mitglieder einigen und den Rest als Ersatzmitglieder deklarieren.
Gruß Ernestine




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